Die Stadt Wittstock/Dosse ist gemäß § 9 Abs. 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes als Baulastträger für die Gemeindestraßen im Stadtgebiet und damit auch für den Winterdienst auf diesen Straßen zuständig. Die Durchführung des Winterdienstes ist gemäß § 49a Abs. 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes per Satzung geregelt. Die Ausführung der Winterdienstleistungen soll im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens in zwei Losen an ein oder zwei geeignete Dienstleistungsunternehmen vergeben werden.
Winterdienstleistungen Straße. Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis Teil B und C.
Winterdienstleistungen Straße. Weitere Informationen siehe Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis Teil B und C.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.