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Projekt-ID: #AGA-Catering-9100000-Speiseverteilsystem

Beschaffung von Speiseverteilwägen

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04.07.25 Frist

Projektbeschreibung

Im vorliegenden Verfahren soll durch die zentrale Vergabestelle AGAPLESION Catering gGmbH, Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main die Beschaffung von Speiseverteilwägen für Krankenhäuser im Wege der Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Auftraggeberinnen: AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbH (AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS FRANKFURT und AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS FRANKFURT); AGAPLESION ELISABETHENSTIFT gGmbH durchgeführt werden.

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Im vorliegenden Verfahren soll durch die zentrale Vergabestelle AGAPLESION Catering gGmbH Ginnheimer Landstraße 94, 60487 Frankfurt am Main die Beschaffung von Speiseverteilwägen für Krankenhäuser im Wege der Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Auftraggeberinnen: - AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN gGmbH (AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS FRANKFURT und AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS FRANKFURT); - AGAPLESION ELISABETHENSTIFT gGmbH durchgeführt werden. Jede der vorgenannten Auftraggeberinnen ruft die nachfolgend aufgeführten Leistungen in dem jeweils beschriebenen Umfang für sich selbst ab. Die entsprechende Rahmenvereinbarung wird mit einem Auftragnehmer abgeschlossen werden. Es handelt sich um ein fördermittelfinanziertes Projekt. Grundlagen des Angebots sind: • Angebots- und Ausschreibungsunterlagen • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) • die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) • die Vorschriften und Auflagen o des Gesundheitsamtes, o des Technischen Überwachungsamtes, und o der Berufsgenossenschaft, • die Vorschriften anderer Behörden und Stellen, und deren einwirken auf Bestimmungen und die Vertragsleistungen. • alle für den Ausschreibungsgegenstand relevanten rechtlichen Grundlagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe • Terminplan Rahmenvereinbarung Da es sich um die Vergabe einer Rahmenvereinbarung handelt, ruft jede Auftraggeberin die jeweilige Leistung selbstständig ab. Bieter haben aufgrund des Zuschlags in diesem Vergabeverfahren keinen Anspruch auf Abruf der Leistungen. Der Abruf erfolgt über einen Einzelauftrag in dem dort durch eine jede Auftraggeberin vorgegebenen Umfang. Die nachstehend angegebenen Mengenangaben dienen als Kalkulationsgrundlage für die Bieter und bilden die geplante maximale Abrufmenge für die jeweilige Auftraggeberin. Hinweise zur Angebotsbearbeitung Der Aufwand für die Angebotserstellung wird nicht vergütet (§ 77 VgV). Bei unvollständigen Angeboten behält sich die Auftraggeberin vor, Nachforderungen in vergaberechtlich zulässigem Umfang durchzuführen. Das Angebot ist vollständig, wenn ein Titel vollständig angeboten ist. Das Blankett besteht für jede Leistung aus: • Leistungsverzeichnis Im Dokument C. Leistungsverzeichnis sind die Funktionen des anzubietenden Systems beschrieben. Für einen Vergleich werden die Fachbereichsanforderungen, die technischen Anforderungen, die Software - Anforderungen und die Schnittstellen beschrieben und abgefragt. Der Bieter hat die nachprüfbaren Daten des von ihm angebotenen Systems in die dafür gekennzeichneten Felder einzutragen. Die (Netto-)Kosten für jeden Titel sind in die ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGEBOTSSUMMEN (Ziffer 100.10) einzutragen, zu addieren und die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Ausführungsfristen Die Auftraggeberin plant einen vollständigen Abruf der Speiseverteilwägen im Laufe des Jahres 2025. Bieter reichen mit dem Angebot eine Erklärung ein, aus der ein verbindlicher Umsetzungszeitraum für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme hervorgeht. Bei Nichteinhaltung der Termine haftet der Auftragnehmer für alle Schäden und Schadensersatzansprüche, die der Auftraggeberin oder einem Dritten entstehen bzw. gegen ihn geltend gemacht werden. Fristverlängerungen jeglicher Art, auch solche, die auf Umstände zurückzuführen sind, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, muss der Auftragnehmer unverzüglich nach Bekanntwerden der die Fristverlängerung begründenden Umstände gegenüber dem Auftraggeber schriftlich beantragen und erläutern. Eine Fristverlängerung gilt erst dann als vereinbart, wenn die Auftraggeberin ihr schriftlich zustimmt. Die Beschaffung erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV aufgrund der fördermittelrechtlichen Verpflichtungen der Auftraggeberin. Daher gelten alle anwendbaren Vergabevorschriften. Die konkreten Anforderungen an die zu beschaffende Leistung sowie etwaige Mindestanforderungen, Eignungs- oder Zuschlagskriterien ergeben sich aus den beigefügten Vergabeunterlagen.

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Vergabeunterlagen

Klarstellungen 1.pdf

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Nachricht_vom__2025-06-27T121451.html

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Nachricht_vom__2025-06-11T092700.html

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Tariftreueerklärung gem. HVTG.pdf

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ENTWURF Rahmenvereinbarung Speiseverteilwägen.pdf

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ENTWURF Rahmenvereinbarung Speiseverteilwägen.docx

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250507_Vergabeunterlage_Speiseverteilwägen.pdf

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250507_Vergabeunterlage_Speiseverteilwägen.docx

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250507 C. Leistungsverzeichnis MKF-EKE Speiseverteilwägen.pdf

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