Projekt-ID: #2025-555

Neubau KiTa Mölleneystraße, Mölleneystraße 16, 45289 Essen, Fachplanung Technische Ausrüstung (HLS und ELT)

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Projektbeschreibung

Die Stadt Essen beabsichtigt die Errichtung eines Ersatzneubaus für die "Städtische KiTa Mölleneystraße". Der Neubau für fünf KiTa-Gruppen soll auf dem Grundstück verwirklicht werden, auf dem sich derzeit noch das Bestandsgebäude der o.g. KiTa befindet. Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Fachplanerleistungen aus dem Leistungsbild der Technischen Ausrüstung (HLS und ELT) gemäß §§ 53 ff. HOAI, die zur Umsetzung des beschriebenen Bauvorhabens erforderlich sind.

Lose

2 Lose

Die Planungsleistungen werden in zwei Losen vergeben: Los 1 beinhaltet die Fachplanung Technische Ausrüstung "Heizung-Lüftung-Sanitär" gemäß § 53 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 3, 7 und 8 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9). Los 2 umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung "Elektrotechnik" gemäß § 53 Abs. 2 Ziff. 4, 5 und 6 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Als zweite Beauftragungsstufe folgen die Leistungsphasen 4 bzw. 5 bis 8. Sodann soll als Stufe 3 die Leistungsphase 9 beauftragt werden. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI 2021) und die Bestimmungen über den Architektenvertrag und Ingenieurvertrag (§§ 650p ff. BGB i.V.m. §§ 631 ff. BGB).

Die Planungsleistungen werden in zwei Losen vergeben: Los 1 beinhaltet die Fachplanung Technische Ausrüstung "Heizung-Lüftung-Sanitär" gemäß § 53 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 3, 7 und 8 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9). Los 2 umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung "Elektrotechnik" gemäß § 53 Abs. 2 Ziff. 4, 5 und 6 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt werden. Als zweite Beauftragungsstufe folgen die Leistungsphasen 4 bzw. 5 bis 8. Sodann soll als Stufe 3 die Leistungsphase 9 beauftragt werden. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Planungsverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Gesetzliche Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI 2021) und die Bestimmungen über den Architektenvertrag und Ingenieurvertrag (§§ 650p ff. BGB i.V.m. §§ 631 ff. BGB).

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