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Projekt-ID: #2150/26

Umbau, Sanierung und Erweiterung der Herigoyen Grund- und Mittelschule in Sulzbach am Main

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27.07.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Marktgemeinde Sulzbach a. Main plant den Umbau mit Sanierung und Erweiterung der Herigoyen Grund- und Mittelschule in Sulzbach a. Main.Der gesamte Schulkomplex soll umfassend überarbeitet und neu strukturiert werden. Dies umfasst Teilabbrüche, Sanierungsmaßnahmen sowie Erweiterungen durch Anbauten bzw. ergänzende Neubauten. Es liegen eine Raumbedarfsermittlung sowie eine Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Varianten vor. Die Umsetzung ist in 3 Bauabschnitten geplant. Die Gesamtkosten werden vorläufig mit 14,85 Mio. € brutto ermittelt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln nach FAG/FAZR sowie durch die bayerische OGTS‑Förderung im Rahmen offener Ganztagsangebote an Schulen gefördert. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

Lose

1 Los

Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die Fachplanung Tragwerksplanung(Fachplanungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 1, §§ 51 ff) - bauabschnitts- und stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 für das Gesamtprojekt (BA 1-3) einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag -Tragwerksplanung-(Beauftragungsstufen: Stufe 1: LPH 1+2 für BA 1-3, Stufe 2: LPH 3+4 für BA 1-3, Stufe 3: LPH 5+6 je BA); Besondere Leistungen: Neubau: Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (LPH 4); Bestand: Erstellen der Nachweise zum konstruktiven Brandschutz (LPH 4); Neubau: Objektüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag bzw. nach HOAI Anlage 14 (LPH 8). Zur Vergleichbarkeit der Angebote gehen Sie bitte von 10 Ortsterminen aus (enthält auch Termine bei ausführenden Firmen).; Zuarbeiten der TWP bei selektiven Abbrucharbeiten an Bestandswänden sowie weitergehende Abbruchmaßnahmen im Bereich der Aula (Eventualposition); Mögliche Baukonstruktionen in den Außenanlagen (Eventualposition); Es liegen eine Raumbedarfsermittlung sowie eine Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Varianten vor. Die Machbarkeitsstudie bildet die Grundlage für die Planung und weitere Bearbeitung. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. Mit den vorliegenden Unterlagen ist die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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