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Projekt-ID: #6A-StB-004/2025

Sanierung „Remeis-Hügel“ (Roter Berg) mit Villa Remeis - Fachplanung Tragwerksplanung

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05.06.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Stadt Bamberg plant eine umfassende Generalsanierung der historischen Gebäude sowie der historischen Freianlagen und einen Anbau an der Villa Remeis in Bamberg. Die vorläufigen Gesamtkosten (KG 200 – 700) belaufen sich nach einer ersten Grobkostenannahme auf ca. 2,4 Mio. € brutto für die Bestandssanierung und ca. 1,7 Mio. € für den Erweiterungsbau. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. (Bundesmittel Kultur und Medien; Bayerische Landesstiftung; Oberfrankenstiftung; Städtebauförderung) Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.

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Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 – 6 - vorerst nur Stufe 1 / LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster Besondere Leistungen - LPH 4: Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung von Bergschadenssicherungen - LPH 6: Beitrag zur Aufstellung der Leistungsverzeichnisse des Tragwerks - LPH 6: Beitrag zur Leistungsbeschreibung Spezialtiefbauarbeiten, Rohbauarbeiten - LPH 7: Mitwirkung bei der Prüfung und Wertung der Angebote Spezialtiefbau, Rohbauarbeiten - LPH 8: Mitwirkung bei der Überwachung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen besteht nicht. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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Vertragsmuster TWP inkl. Anlagen.pdf

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Erklärung Bezug Russland.pdf

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BA Villa Remeis, VgV TWP - 03_Zuschlagskriterien_2025_04_29.pdf

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BA Villa Remeis, VgV TWP - 02 Wertungsmatrix_2025_04_29.pdf

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BA Villa Remeis, VgV TWP - 01 Präambel_2025_04_29.pdf

PDF • 148.8 KB

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