Im Zuge der Bildungsentwicklungsplanung (BEP) plant die Stadt Mülheim an der Ruhr Neubzw. Erweiterung der Grundschule Steigerweg. Die bestehende GGS Steigerweg wird von einer dreizügigen Schule auf eine vierzügige Grundschule erweitert werden. Aufgrund des vorhandenen alten Baumbestandes ist die Platzierung und Gestaltung des Baukörpers eingeschränkt. Die abgestimmte Vorentwurfsplanung sieht ein 3-geschossigen Neubaugebäude mit eingeschossigen Aula im Norden vor. Hier wird der bestehende Bolzplatz rückgebaut. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze erstreckt sich der Neubau von der Anbindung an das südlichste Bestandgebäude bis über die Fläche des Bolzplatzes. Das Gebäude wird als Einspänner errichtet. Im nördlichen Verlauf weicht der lineare Neubaukörper dem Baubestand und verläuft in einer Abschrägung. Der zusammenhängende, dreigeschossige Neubau fügt sich in die leichte Hanglage ein und fasst den Schulhof ein, sodass die südliche Grundstücksfläche mit dem wertvollen Baumbestand nicht bebaut wird. BGF : ca. 2.400m2
Die bestehende GGS Steigerweg soll von einer dreizügigen Schule auf eine vierzügige Grundschule erweitert werden. Ziel ist die schlüsselfertige Errichtung des Schulgebäudes. Der Neu-/ Erweiterungsbau der GGS Steigerweg soll in Modulbauweise realisiert werden. Die Baustellentätigkeiten müssen auf den gleichzeitig stattfindenden Schulbetrieb abgestimmt werden. Die abgestimmte aber nicht verbindliche Vorentwurfsplanung (LP1-2) sieht ein dreigeschossiges Neubaugebäude mit eingeschossiger Aula im Norden vor. Hier wird der bestehende Bolzplatz rückgebaut. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze erstreckt sich der Neubau von der Anbindung an das südlichste Bestandgebäude bis über die Fläche des Bolzplatzes. Das Gebäude wird als Einspänner errichtet. Im nördlichen Verlauf weicht der lineare Neubaukörper dem Baubestand und verläuft in einer Abschrägung. Der zusammenhängende, dreigeschossige Neubau fügt sich in die leichte Hanglage ein und fasst den Schulhof ein, sodass die südliche Grundstücksfläche mit dem wertvollen Baumbestand nicht bebaut wird. Die eingeschossige Aula, die direkt vom Schulhof barrierefrei begehbar ist, kann gemeinsam mit der angrenzenden Schulhoffläche für Veranstaltungen genutzt werden, wobei eine barrierefreie Erreichbarkeit innerhalb des Gebäudes durch einen Treppenlift bzw. kleinen Aufzug gewährleistet werden kann. Hierbei würde der Bolzplatz rückgebaut, jedoch nach der Bauphase in dem Bereich Ecke Steigerweg und Freiherr-vom-Stein-Straße neu errichtet, nachdem die Interimspavillons abgebaut wurden. Alternativ kann aus den Vorgaben ein genehmigungsfähiges Konzept erarbeitet werden. Eine Anbindung des Neubaus an das Bestandsgebäude ist gewünscht. Die Schulräume sind als klassische Unterrichtsräume mit entsprechenden Nebenräumen und Gruppenräumen für die Nachmittagsbetreuung sowie Personalräumen zu planen. Für die Flure sind Aufweitungen für Sitz- und Spielflächen gewünscht. Alle WC-Räume sind nach VDI 6000 zu planen. Die Entscheidung über die Positionierung des Gebäudes kann im Rahmen des Entwurfs getroffen werden. Maßgeblich ist hierbei die fristgemäße Umsetzung. Aufgrund des vorhandenen, alten Baumbestandes ist die Platzierung und Gestaltung des Baukörpers eingeschränkt, da das Ziel ist, so viel Bäume wie möglich zu erhalten. Das Gelände weißt eine leichte Hanglage auf und muss bei der Planung berücksichtigt werden. Ebenso sind die Zugänglichkeit und Baustellenlogistik in der Planung zu berücksichtigen. Bereits zu Beginn der Planung sollte für die Errichtung oder Sanierung von Gebäuden eine CO2-optimierte Baukonstruktion (graue Emission) sowie die Energieeffizienz (geplanter Gebäude Energiestandart, Energieversorgungskonzept, Anteil regenerativer Energiequellen) in Betracht gezogen werden. Entsprechende Varianten und Vorgaben sollten daher im Planungsauftrag berücksichtigt werden. Das Grundstück befindet sich über den auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Elsa“ und „Anna“ die beide im Eigentum der E.ON SE stehen. Abhängig vom Standort des Neubaus müssen zusätzliche Untersuchen und Maßnahmen eingeplant werden, die sich aus weiterführenden bergbaulichen Analysen ergeben. Alle Elemente des Gebäudes müssen den gültigen Vorgaben der BauO NRW für Schulgebäude, den Technischen Normen, LBO, MBO, ASR, DGUV 81, den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Verbände entsprechen. Wenn in der BauO NRW und MBO keine Angabe gemacht ist, muss mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F30 entsprechend ausgeführt werden. Wesentliche Ziele der Stadt Mülheim (nachfolgend auch Vergabestelle) sind: Der Neubau an der GGS Steigerweg muss bis zum 31.03.2027 schlüsselfertig übergeben werden. Der Auftragnehmer muss Planung und Bau übernehmen. Da für den Neubau des Erweiterungsgebäudes nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, ist die Gesamtwirtschaftlichkeit der Maßnahme vorrangiges Ziel der Vergabestelle. Insbesondere kommt es im Ergebnis darauf an, dass das Gebäude nach Fertigstellung gemäß ihrer Funktionalität wirtschaftlich betrieben werden kann. Aus diesem Grund gibt die Vergabestelle in diesem Vergabeverfahren jeweils kein festes Planungs- und Baukonzept vor, sondern ermittelt das wirtschaftlichste Gesamtkonzept im Wettbewerb. Aufgrund der Vergleichbarkeit sind Mindestqualitäten gemäß Leistungsbeschreibung einzuhalten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.