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Projekt-ID: #EU-I/T 15/2024

Rahmenvereinbarung für die Beschaffung von Notebooks für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte

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28.500.000 € Budget
17.04.25 Frist

Projektbeschreibung

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021 eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. • ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • ARD-POC (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Business-Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber vor Ort. Optionale Leistungen sind: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.) - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Notebooks - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel 5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.

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Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine leistungsfähige und funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Hierzu gehören auch Notebooks, die in verschiedenen Bereichen wie beispielsweise bei der Bürokommunikation und auch für Audio- und Videoproduktion und andere Aufgaben eingesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde bereits im Jahr 2021 eine Ausschreibung durchgeführt. Da die seinerzeit geschlossene Rahmenvereinbarung die Grenze ihrer maximalen Laufzeit erreicht, wird eine neue Ausschreibung zur Beschaffung von Notebooks durchgeführt. Zudem sind bisher eingesetzte Notebooks durch neue, dem Stand der Technik entsprechende Notebooks zu ersetzen. Unter Federführung des Südwestrundfunks (SWR) wird mit diesem EU-weiten Vergabeverfahren beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für die Lieferung und Instandhaltung von Notebooks abzuschließen. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.5 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße. • ARD-ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice • Bayerischer Rundfunk (BR) • Deutsche Welle (DW) • Deutschlandradio (DR) • Hessischer Rundfunk (HR) • ARD-Sternpunkt (vertreten durch HR) • Norddeutscher Rundfunk (NDR) • Radio Bremen (RB) • Bremedia Produktion GmbH • Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB) • ARD Hauptstadtstudio (vertreten durch RBB) • ARD-POC (vertreten durch RBB) • Saarländischer Rundfunk (SR) • Südwestrundfunk (SWR) • Westdeutscher Rundfunk (WDR) Die über dieses Vergabeverfahren ausgeschriebenen Hauptleistungen sind: - Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von handelsüblichen Business-Notebooks in verschiedenen Geräteklassen sowie zugehörige Instandhaltungs- und Garantieleistungen, - Ein gemeinsames Abstimmungsgespräch mit dem Auftraggeber vor Ort. Optionale Leistungen sind: - Ergänzende Ausstattungsvarianten der Notebooks (Erweiterung Arbeitsspeicher, Erweiterung SSD Kapazität, Auslieferung mit WWAN Controller, Auslieferung mit Dockingstation, Auslieferung mit englischem Tastaturlayout, Auslieferung ohne Betriebssystem, Auslieferung ohne Grafikprozessor bei den Workstations, Auslieferung mit Displayauflösung WQUXGA bei den Workstations usw.) - Garantieerweiterung auf 48 und 60 Monate Wichtig sind für dieses Vorhaben folgende Punkte: - Technische Leistungsmerkmale der Notebooks - Kontinuität und Qualität in der Abwicklung der Garantieleistungen - Logistische Leistung Es sind ausschließlich Neugeräte (keine wiederaufbereiteten Geräte) zulässig. Die konkreten Abnahmemengen sind in Kapitel 5.3 „Abnahmemengen“ aufgeführt. Die zu Grunde liegende Zeitplanung ist im Kapitel 2.2 aufgeführt. Die in den Leistungsblättern in der „Anlage 12 – Leistungs- und Preisblätter im Excel-Format“ aufgeführten optionalen Zusatzleistungen können vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit abgerufen werden. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme der optionalen Leistungen besteht nicht. Die Rahmenvereinbarung soll für die Grundlaufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (max. Laufzeit 48 Monate) abgeschlossen werden. Die Verlängerungsoptionen werden bei Bedarf durch den Auftraggeber ausgeübt und gelten auch für alle aus dieser Rahmenvereinbarung Bezugsberechtigten.

Geschätzter Wert 28.500.000 €
Vertragslaufzeit ab 30.06.2025

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