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Projekt-ID: #19-0537-26

Grundschule Beuthener Straße, Ersatz- und Erweiterungsneubau - Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung

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1.077.000 € Budget
27.05.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Es soll die Fachplanung der technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 gem. § 53 HOAI und Ingenieurbauwerke gem. § 41 HOAI Nr. 1,2, beauftragt werden. Es ist eine Aufteilung in 3 Lose vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, 1 bis max. 3 Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich.

Lose

3 Lose

Beauftragt werden soll die Fachplanung der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 – 9 für Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser und Gasanlagen gem. § 53 HOAI und für Ingenieurbauwerke für Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung und Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung gem. § 41 HOAI, Nr. 1, 2 für die Leistungsphasen 1 – 9 Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Auftraggeber behält sich vor, alle Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung. Ergänzend stehen die AVB für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.

Geschätzter Wert 193.000 €
Vertragslaufzeit 06.09.2026 – 31.07.2035

Beauftragt werden soll die Fachplanung der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 – 3 u. 5-9 für folgende Anlagengruppen gem. § 53 HOAI: Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen Anlagengruppe 7: nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Auftraggeber behält sich vor, alle Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung. Ergänzend stehen die AVB für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.

Geschätzter Wert 409.000 €
Vertragslaufzeit 06.09.2026 – 31.07.2035

Beauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für folgende Anlagengruppen gem. § 53 HOAI: Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen Anlagengruppe 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Anlagengruppe 6: Förderanlagen Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Der Auftraggeber behält sich vor, alle Lose an einen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Die Beauftragung aller Lose an einen Bewerber ist somit möglich. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung. Ergänzend stehen die AVB für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung.

Geschätzter Wert 475.000 €
Vertragslaufzeit 06.09.2026 – 31.07.2035

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