Projekt-ID: #11/2026/EU/E16

Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre)

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Projektbeschreibung

trahlenschutzkurse (online) für 4 Jahre nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz und Richtlinie zur StrlSchV - Strahlenschutz in der Medizin 1. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - UKMD (Universitätsklinikum Magdeburg) 2. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - LKLUM (Lungenklinik Lostau) 3. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - KCPUM (Klinikum Kracau) 4. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - MVZCUM (MVZ Kracau) Der vorhandene Vertrag läuft 03/2026 aus Die Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen erfordert die Fachkunde im Strahlenschutz (§83 StrlSchG). Die technische Durchführung erfordert mindestens entsprechende Kenntnisse (§ 49 StrlSchV) und sind eine gesetzliche Pflicht. Die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz werden u.a. durch die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben (§74 StrlSchG). Die erforderlichen Aktualisierungen der Fachkunde und die erforderlichen Aktualisierungen der Kenntnisse im Strahlenschutz werden durch die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben. Die Aktualisierungspflicht ergibt sich aus der Strahlenschutzverordnung (StrlSchG). Kenntnisse und Fachkunden müssen fortlaufend alle fünf Jahre für das gesamte betroffene Personal aktualisiert werden und sind verpflichtend (§§ 48 & 49 StrlSchV). Onlinekurse sind flexibel an den Dienstplänen des med. Personals anwendbar, bequem zu absolvieren, decken die neuesten Erkenntnisse und Aspekte des Strahlenschutzes ab und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Es werden 4 Rahmenverträge abgeschlossen. Es kommt aus wirtschaftlichen Gründen für die 4 Rahmenverträge nur ein Anbieter in Betracht!

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Strahlenschutzkurse (online) für 4 Jahre nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz und Richtlinie zur StrlSchV - Strahlenschutz in der Medizin 1. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - UKMD (Universitätsklinikum Magdeburg) 2. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - LKLUM (Lungenklinik Lostau) 3. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - KCPUM (Klinikum Kracau) 4. Rahmenvertrag für Strahlenschutzkurse (4 Jahre) - MVZCUM (MVZ Kracau) Der vorhandene Vertrag läuft 04/2026 aus Die Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen erfordert die Fachkunde im Strahlenschutz (§83 StrlSchG). Die technische Durchführung erfordert mindestens entsprechende Kenntnisse (§ 49 StrlSchV) und sind eine gesetzliche Pflicht. Die erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz werden u.a. durch die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben (§74 StrlSchG). Die erforderlichen Aktualisierungen der Fachkunde und die erforderlichen Aktualisierungen der Kenntnisse im Strahlenschutz werden durch die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben. Die Aktualisierungspflicht ergibt sich aus der Strahlenschutzverordnung (StrlSchG). Kenntnisse und Fachkunden müssen fortlaufend alle fünf Jahre für das gesamte betroffene Personal aktualisiert werden und sind verpflichtend (§§ 48 & 49 StrlSchV). Onlinekurse sind flexibel an den Dienstplänen des med. Personals anwendbar, bequem zu absolvieren, decken die neuesten Erkenntnisse und Aspekte des Strahlenschutzes ab und erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Es werden 4 Rahmenverträge abgeschlossen. Es kommt aus wirtschaftlichen Gründen für die 4 Rahmenverträge nur ein Anbieter in Betracht!

Vertragslaufzeit ab 31.03.2026

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