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Projekt-ID: #HTK-PP-01/2025

Bereitstellung eines Patientenportals nach § 19 Abs. 1. Satz 1 Nr. 2 KHSFV (Aufnahme- und Behandlungsmanagement)

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31.03.25 Frist

Projektbeschreibung

Mit einem digitalen Patientenportal (nachfolgend Beschaffungsgegenstand genannt) soll für die Hoch-Taunus-Kliniken ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement eingeführt werden. Es sollen zielgerichtet: 1. die Patienten frühzeitig und nachhaltig aktiv in ihre Behandlung einbezogen werden (digitale Beteiligung, Patientenrechte stärken) 2. die Kommunikation mit Partnern & Patienten optimiert werden 3. für die Mitarbeitenden & Patienten Medienbrüche reduziert werden (Einwilligungen, etc.) Es wird damit bereits vor der Aufnahme eine digitale Kommunikation zwischen der Klinik und den Patienten sowie mit weiteren Leistungserbringern (z. B. niedergelassenen Ärzte, Fachärzten, etc.) ermöglicht. So können z.B. Fragen zur Anamnese oder Inhalt wichtiger Unterlagen digital erfasst und geprüft werden (sofern rechtlich zulässig). Diese digitale Datenerhebung wird während des Aufenthalts fortgesetzt (z.B. digitale Behandlungstagebücher; Terminorganisation, etc.). Wesentliche Funktionalitäten entlang des Behandlungspfades sollen im Rahmen des beantragten Projekts bis 01.11.2025 realisiert werden.

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Mit einem digitalen Patientenportal (nachfolgend Beschaffungsgegenstand genannt) soll für die Hoch-Taunus-Kliniken ein digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement eingeführt werden. Es sollen zielgerichtet: 1. die Patienten frühzeitig und nachhaltig aktiv in ihre Behandlung einbezogen werden (digitale Beteiligung, Patientenrechte stärken) 2. die Kommunikation mit Partnern & Patienten optimiert werden 3. für die Mitarbeitenden & Patienten Medienbrüche reduziert werden (Einwilligungen, etc.) Es wird damit bereits vor der Aufnahme eine digitale Kommunikation zwischen der Klinik und den Patienten sowie mit weiteren Leistungserbringern (z. B. niedergelassenen Ärzte, Fachärzten, etc.) ermöglicht. So können z.B. Fragen zur Anamnese oder Inhalt wichtiger Unterlagen digital erfasst und geprüft werden (sofern rechtlich zulässig). Diese digitale Datenerhebung wird während des Aufenthalts fortgesetzt (z.B. digitale Behandlungstagebücher; Terminorganisation, etc.). Wesentliche Funktionalitäten entlang des Behandlungspfades sollen im Rahmen des beantragten Projekts bis 01.11.2025 realisiert werden.

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