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Projekt-ID: #299/26

Modernisierung Übernachtungshaus in Leipzig (Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume)

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03.08.26 Frist

Projektbeschreibung

Der Bedarf zur Unterbringung wohnungsloser Personen steigt kontinuierlich an. Die Stadt Leipzig ist nach dem Polizeibehördengesetz des Freistaates Sachsen als Kreispolizeibehörde zur Notunterbringung obdachloser Personen verpflichtet, um die Gefahren für den Einzelnen abzuwehren. Zugleich dient die Maßnahme der Erreichung des strategischen Ziels, die "Chancengerechtigkeit und gemeinschaftliche Quartiersentwicklung" zu steigern, welches sich aus der Leipzig-Strategie 2035 ergibt. Mit dem Fachplan "Wohnungsnotfallhilfe in der Stadt Leipzig 2023 bis 2026" (VII-DS-07533) wurde die Erweiterung der Kapazitäten zur Notunterbringung wohnungsloser Frauen, einschließlich eines kostenfreien Notschlafplatzangebots, beschlossen. In der bestehenden Einrichtung ist eine Erweiterung der Kapazität auf bis zu 50 Schlafplätze nicht möglich, im neuen Objekt sollen diese realisiert werden.

Lose

1 Los

Übernachtungshäuser bieten wohnungslosen volljährigen Frauen als vorübergehende Soforthilfe eine menschenwürdige Unterkunft einfacher Art. Die Einrichtung ist montags bis freitags von 16:00 Uhr bis 8:00 Uhr geöffnet, an Wochenenden und Feiertagen ganztags. Eine längerfristige ganztägige Unterbringung der Nutzerinnen ist nicht vorgesehen, da das Übernachtungshaus lediglich als vorübergehende Soforthilfe angelegt ist. Ziel der sozialen Betreuung in der Notunterbringung ist die Beseitigung der akuten Wohnungslosigkeit der Menschen durch eine auf Dauer angelegte Wohnperspektive außerhalb des Übernachtungshauses. Das Objekt in der Georg-Schumann-Straße 268 soll langfristig als Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen genutzt werden. Eine geringfügige Erhöhung der Regelkapazität ist wünschenswert. Eine Kapazitätsreserve für eine vorübergehende Mehrbelegung, z.B. durch Aufbettung in den Wintermonaten, soll bauordnungs- und brandschutzrechtlich geprüft werden und bei der Planung berücksichtigt werden. In der Planung der Baumaßnahme soll ebenfalls die Nutzung als Unterbringung von Asylsuchenden geprüft werden. Es ist vorgesehen, eine Baugenehmigung für beide Nutzungen zu erwirken, sodass je nach Bedarf die Nutzung ohne einen baulichen Eingriff variieren kann. Eine zeitgleiche Unterbringung von wohnungslosen Menschen und Asylsuchenden ist nicht vorgesehen. Lage und städtebauliche Einordnung Der Standort für die geplante Umbau als Unterkunft für Wohnungslose befindet sich in der Georg-Schumann-Straße 268 im Stadtteil Möckern. Das Grundstück ist Teil einer Blockrandbebauung in einem gewachsenen Wohnquartier. Es befindet sich ca. 4,5 km vom Stadtzentrum entfernt. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach§ 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich). Das Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines B-Plan oder einer Erhaltungssatzung. Grundstück Das Grundstück für das vorgesehene Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen hat eine Gesamtfläche von 440 m2. Hiervon ist reichlich Fläche überbaut, sodass nur wenig Freifläche in Form eines geschlossenen Hofes bleibt. Der Hof wird nicht Teil der Maßnahme sein. Verkehrstechnische Erschließung Das Grundstück ist verkehrstechnisch günstig gelegen. Die straßenseitige Erschließung für den motorisierten Individualverkehr und die fußläufige Erschließung sind über die Georg-Schumann-Straße selbst möglich. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht man das zukünftige Übernachtungshaus mit den Straßenbahnlinien 10 und 11 und mit den Buslinien 80, N4 und N5 in 200 m Entfernung, sowie mit den S-Bahn-Linien S3 und S30 in 900 m Entfernung. Der Standort ist somit gut an den ÖPNV angebunden. Der Standort ist ebenfalls über bestehende Radverkehrsrouten angebunden. Gemäß HauptNetz Rad verlaufen innergemeindliche Radverbindungen IR III über die Georg-Schumann-Straße. Medientechnische Erschließung Der Standort ist medientechnisch vollständig erschlossen (Anlage 4). Gas wird über die Fassade an der Georg-Schumann-Straße in das Haus geleitet. Der Hausanschluss für Strom und das Abwasser erfolgt über die Gebäudeseite in der Christoph-Probst-Straße. Bestandsgebäude Das vorhandene Eckgebäude wurde 1906 durch den Architekten Karl Feistel als Wohnhaus mit straßenseitig erreichbarem Eckladen geplant und errichtet. Es handelt sich hierbei um ein Gebäude mit Hochparterre, drei Obergeschossen, einem Kellergeschoss und einem nicht ausgebauten Dachboden. 1971 erfolgte der Rückbau des Eckladens mit anschließender Wohnnutzung und 1992 der Umbau des Wohnhauses zu einem Hotel. In diesem Zuge wurde eine Ebene im Dachgeschoss als Mansardgeschoss für Hotelzwecke ausgebaut, wie auch im rückwärtig geschlossenen Hof die Orangerie als Erweiterungsbau für den Speiseraum errichtet (Anlage 5). Das Gebäude selbst steht nicht unter Denkmalschutz, jedoch die angrenzenden Gebäude. Natur- und Umweltschutz Nachfolgende Ausführungen sind in der Planung zu prüfen und entsprechend zu berücksichtigen: Wasserbehörde: Das Flurstück 322/k der Gemarkung Möckern befindet sich in keinem gemäß§ 72 (2) des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503) festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete sind ebenfalls nicht betroffen. Laut Starkregengefahrenkarte (Anlage X) weist das Grundstück eine starke Betroffenheit bei Starkregenereignissen auf. Sofern die Grundstücksentwässerungsanlage geändert wird, ist zu prüfen, ob das Niederschlagswasser auf dem Grundstück bewirtschaftet werden kann (ausreichende Speicherung, Verdunstung, Teilversickerung in geeigneter Art und Weise, flächige Versickerung). Stadtökologie: Gemäß der Lärmkarte 2022 der Stadt Leipzig werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht sowie der durch die Rechtsprechung gefestigten Schwellenwerte zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts auf dem Flurstück überschritten. Die Lärmpegel betragen bis zu 70 dB(A) tags und bis zu 64 dB(A) nachts. Gemäß§ 66 SächsBO i. V. m. der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über Technische Baubestimmungen (VwV TB) vom 16. August 2024 (SächsABl. 2024, Nr. 33, S. 939) ist dem späteren Bauantrag ein Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm nach der Norm DIN 4109 (aktuell DIN 4109-1:2018:01) beizulegen. Es wird empfohlen sensible Nutzungsräume (insbesondere Schlafzimmer) an der lärmabgewandten Seite anzuordnen. Sollte dies nicht möglich sein, wird wegen hoher nächtlicher Schallimmissionsbelastung (Werte > 50 dB (A)) für Schlafräume dringend empfohlen, fensterunabhängige Lüftungseinrichtungen nach VDI 2719 vorzusehen.

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