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Projekt-ID: #621-13-03

Sanierung und Erweiterung Gasthof „Zum Goldenen Kreuz“ in Röthlein, OT Heidenfeld ● Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen

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17.03.26 Frist

Projektbeschreibung

Die Gemeinde Röthlein beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung des Gasthofes „Zum Goldenen Kreuz“ in Röthlein, OT Heidenfeld. ● Die Gesamtkosten (KG 200 – 700) nach DIN 276 werden auf ca. 3,13 Mio. € brutto geschätzt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. (Städtebauförderung) ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 sowie der Maßnahmenbeschreibung entnommen werden.

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Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen, gem. den Vertragsmustern nach HAV-KOM | Die Vergabe erfolgt ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer. ● Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen ● Besondere Leistungen: Planung und Betreuung des Abbruchs / Rückbau | Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst) ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

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