Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen Gebäude gem. §35 ff. HOAI 2021. LPH 2 -9, für den Neubau einer Kinderkrippe mit 5 Gruppen (60 Kinder) in der Halserspitzstraße im Stadtbezirk 14 in Berg-am-Laim. Die Brandschutzplanung soll mit übernommen werden. Der Planungsbeginn ist ab März 2026 vorgesehen, die Übergabe an den Nutzer im Dezember 2028. Der Neubau soll teilweise oder vollständig in Holz- bzw. in Holzhybridbauweise errichtet werden. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan mit Grünordnungsplan liegt vor. Die Fläche des Baugrundstücks beträgt ca. 3.271 m2. Die BGF beträgt gemäß Vorbescheid ca. 1.206m2, der BRI-Wert ca. 4.416m3. Das zu bebauende Grundstück liegt inmitten eines Stadtteils mit Wohnbebauung. Die Erschließung soll durch die verkehrsberuhigte Halserspitzstraße erfolgen, die direkt im Norden an das Grundstück angrenzt. Es werden Planunterlagen einer Machbarkeitsstudie beigelegt, die lediglich zur Orientierung dienen. Ein im Rahmen der Machbarkeitsstudie beauftragtes Verkehrsgutachten steht ebenfalls zur Einsicht zur Verfügung. Die beigefügten Unterlagen „Nutzerbedarfsprogramm“ sowie „das Raumprogramm“ sollen als Planungsrichtlinie dienen. Die Wärmeversorgung ist mit einer Wärmepumpe vorgesehen. Die Planung soll den bestmöglichen Erhalt von vorhandenen schützenswerten Bäumen berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019 zur Klimaneutralität ist insbesondere der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie die aufgewendete Graue Energie, die Förderung des kreislaufgerechten Bauens wie z.B. die Demontagefähigkeit und Trennbarkeit von Konstruktionen und der Einsatz von Recyclingbaustoffen zu berücksichtigen.
Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen Gebäude gem. §35 ff. HOAI 2021. LPH 2 -9, für den Neubau einer Kinderkrippe mit 5 Gruppen (60 Kinder) in der Halserspitzstraße, im Stadtbezirk 14 in Berg-am Laim. Die Brandschutzplanung soll mit übernommen werden. Der Planungsbeginn ist ab März 2026 vorgesehen, die Übergabe an den Nutzer im Dezember 2028. Der Neubau soll teilweise oder vollständig in Holz- bzw. in Holzhybridbauweise errichtet werden. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan mit Grünordnungsplan liegt vor. Die Fläche des Baugrundstücks beträgt ca. 3.271 m2. Die BGF beträgt gemäß Vorbescheid ca. 1.206m2, der BRI-Wert ca. 4.416m3. Das zu bebauende Grundstück liegt inmitten eines Stadtteils mit Wohnbebauung. Die Erschließung soll durch die verkehrsberuhigte Halserspitzstraße erfolgen, die direkt im Norden an das Grundstück angrenzt. Es werden Planunterlagen einer Machbarkeitsstudie beigelegt, die lediglich zur Orientierung dienen. Ein im Rahmen der Machbarkeitsstudie beauftragtes Verkehrsgutachten steht ebenfalls zur Einsicht zur Verfügung. Die beigefügten Unterlagen „Nutzerbedarfsprogramm“, sowie „das Raumprogramm“ sollen als Planungsrichtlinie dienen. Die Wärmeversorgung ist mit einer Wärmepumpe vorgesehen. Die Planung soll den bestmöglichen Erhalt von vorhandenen schützenswerten Bäumen berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019 zur Klimaneutralität ist insbesondere der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie die aufgewendete Graue Energie, die Förderung des kreislaufgerechten Bauens wie z.B. die Demontagefähigkeit und Trennbarkeit von Konstruktionen und der Einsatz von Recyclingbaustoffen zu berücksichtigen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.