Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus für eine Gepäckförderanlage (GFA) als Anbau an das bestehende Terminal 1 am Flughafen Hamburg
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Neubaus für eine Gepäckförderanlage (GFA) als Anbau an das bestehende Terminal 1 sowie eines Verbindungstunnels zwischen dem Neubau und einer bestehenden Gepäcktunnelvorrichtung im Terminal 1 zur Herstellung der Verbindung zwischen den Gepäckanlagen. Die Projektbezeichnung lautet HAM Bag Modul 1b (HAMBAGM1b). Die Planung und Errichtung der Gepäckförderanlage selbst und des Stahlbaus für die Gepäckförderanlage sind NICHT Leistungsbestandteil dieser Ausschreibung. Durch den Bau der Gepäckförderanlage untergliedern sich die Leistungen des AN in eine Hauptbauphase (Gebäude) und eine Ausbauphase (TGA an der Stahlbühne der GFA). Der Neubau soll für die Nutzung mit einer Gepäckförderanlage (Nutzungsart I) so geplant werden, dass ein späterer Umbau in eine Erweiterung der Gepäckausgabe (Nutzungsart II) einfach umzusetzen ist. Der Neubau ist ein eigener Brandabschnitt, im Hinblick auf die TGA-Versorgung ist der Neubau nicht autark, sondern funktioniert als Anbau. Für das Vorhaben wurden durch den AG ein Anforderungsprogramm und eine Machbarkeitsstudie erstellt. Das Baufeld hat eine Größe von ca. 3.360 m². In der Machbarkeitsstudie hat der geplante Neubau eine unregelmäßige Grundfläche mit Seitenlängen von ca. 49,0 m bzw. 61,0 m auf 55,0 m; die BGF beträgt ca. 3.340 m². Terminliches Realisierungsziel für den Abschluss der Bauleistungen des AN ist Februar 2027. Die Nutzungsaufnahme des Gebäudes, inklusive der Gepäckförderanlage, soll spätestens zum 1. Mai 2027 stattfinden.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.