Projekt-ID: #6#0005-WS21

6#0005-WS21 - Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt

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Projektbeschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderverfahren in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) in Form einer Rahmenvereinbarung. Für die administrative und wissenschaftlich-technische Unterstützung der Förderverfahren wurde 2020 ein gemeinsamer Projektträger bis 06/2026 verpflichtet. Nach Ablauf des bestehenden Vertrages müssen noch weitere notwendige Unterstützungsleistungen zu diesen Förderrichtlinien erbracht werden, so sind z. B. noch Projektbegleitungen, Verwendungsnachweisprüfungen und die Überwachung der Zweckbindungen zu leisten. Daher ist beabsichtigt, die Projektträgerschaft, ab dem 01.04.2026 erneut an einen Auftragnehmer (AN) für die drei Förderrichtlinien zu vergeben. Gleichzeitig ist, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung verfügbarer Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen, die Fortsetzung bzw. Neuauflage und Weiterentwicklung der drei Förderprogramme vorgesehen. Aus Gründen der Synergie, soll auch die Betreuung der neuen Förderrichtlinien durch einen gemeinsamen Projektträger erfolgen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Lose

1 Los

Für die zeitnahe und effiziente weitere Umsetzung der Förderprogramme, die Abwicklung der laufenden Förderprojekte aus IHATEC II, DigiTest und NaMKü (Leistungsphase 1) sowie die Projektträgerschaft für die Fortsetzung dieser Förderrichtlinien (Leistungsphase 2), wird ein externer Dienstleister (AN) benötigt, der für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung der Förderprogramme verbunden sind. Der AN unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung sowie in Fragen der Weiterentwicklung der Förderrichtlinien. Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Der AN erlässt die Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte und überwacht -sofern diese festgelegt sind - die Zweckbindungsfristen. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich unter anderem auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher Vorschriften, z. B. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO), inklusive der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). ** Der Leistungsumfang gliedert sich in zwei Leistungsphasen. Die Leistungsphase 1 beinhaltet dabei den nach Auslaufen der Förderrichtlinie NaMKü (Ende 2025) und bisherigem Projektträgervertrag (06/2026) noch abzuarbeitenden Betreuungsaufwand in der Projektbegleitung, sowohl mit wissenschaftlich-technischen als auch administrativen Aufgaben. Die Laufzeit der Förderrichtlinien IHATEC, DigiTest und NaMKü enden jeweils am 31.12.2025. Die Bewilligungszeiträume einzelner Zuwendungsbescheide mit bis zu 48 Monaten (aktuell längstens: IHATEC bis 31.12.2028, DigiTest bis 30.09.2026 und NaMKü bis 31.12.2027) gehen jedoch deutlich über die Laufzeit der Förderrichtlinien hinaus. Im Anschluss an die Bewilligungszeiträume der Zuwendungsbescheide sind für ca. weitere 15 Monate Verwendungsnachweisprüfungen und ggf. erforderliche Nachprüfungsverfahren durchzuführen. Die Leistungsphase 2 umfasst, im Rahmen der angestrebten Fortschreibungen der Förderprogramme und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der dafür erforderlichen Haushaltsmittel, einen gleichartigen Betreuungsaufwand wie in Leistungsphase 1, jedoch erweitert um die Aspekte der Bearbeitung der Förderanträge mit u. a. Förderaufrufen, Auswahlverfahren, Antragsprüfungen und Projektbewilligungen. Die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung vorgesehenen Förderprogramme sind von 04/2026 bis 12/2028 (mit Option der einmaligen Verlängerung: 01/2029 bis 06/2031, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel) zu verwalten. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit 31.03.2026 – 29.06.2031

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