Die Stadt Verden (Aller) macht bekannt, dass der für das Gebiet der Kernstadt der Stadt Verden (Aller) bestehende Konzessionsvertrag Wasser zum 31.12.2027 endet. Die Stadt Verden (Aller) beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 30 Jahren abzuschließen. Wasserversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines neuen Wasserkonzessionsvertrages mit der Stadt Verden (Aller) mit einer Laufzeit von bis zu 360 Monaten interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Interessenbekundungen gegenüber der Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Frau Rechtsanwältin Lena Kreggenfeld, Münsterstraße 1-3, 59065 Hamm, zu bekunden. Interessierte Bieter werden aufgefordert, den Umschlag deutlich in Blockschrift mit "INTERESSENBEKUNDUNG VERGABE WASSERKONZESSION STADT VERDEN (ALLER) - NICHT ÖFFNEN" zu kennzeichnen und diesen an die oben genannte Postanschrift zu richten. Nach diesem Termin eingehende Interessenbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadt Verden (Aller) wird alle Interessierten nach Ablauf der Interessenbekundungsfrist über den weiteren Verfahrensablauf informieren. Diese freiwillige Aufforderung zur Interessenbekundung ist kein formelles Vergabeverfahren. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen und klargestellt, dass insbesondere die europäischen Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU, 2014/25/EU, das GWB, die VgV, die KonzVgV, die SektVO, die VOB/A und die UVgO, ganz gleich in welcher Fassung, keine Anwendung finden.
Interessenbekundung
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.