Der Auftragnehmer (AN) stellt für die Techniker Krankenkasse (TK) die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Übernahme, Vernichtung und Verwertung von Akten und Datenträgern sowie Papier, Pappen und Kartonagen der Bedarfsstellen (Dienststellen, Standorte der TK) einschließlich logistischer Dienstleistungen sicher. Bezüglich der Akten- und Datenträgervernichtung handelt es sich um eine Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 80 SGB X. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die zu erbringende Leistung beinhaltet insbesondere die Stellung und Abholung von Datenschutzbehältern. Die Bedarfsstellen der TK sind räumlich und örtlich getrennt in verschiedenen Gebäuden untergebracht bzw. organisatorisch untergliedert und über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Durch den AN sind insbesondere die folgenden vertraglichen Leistungen zu erbringen: - Der AN entsorgt unter Einhaltung und Anwendung der DIN 66399 (ISO/IEC 21964) 1 bis 3, Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe 4 die Datenträgerarten P, O, T, H, E. Die Datenträgerart F soll nicht entsorgt werden. - Die bedarfsgerechte Sammel-/Transportbehältergestellung , ggf. unter Nutzung des "Umleerverfahrens" bei Einhaltung der geforderten Sicherheitsniveaus der DIN 66399 (ISO/IEC 21964) - Die bedarfsgerechte Abholung des zu vernichtenden Materials von den jeweiligen Bedarfsstellen. - Den ordnungsgemäß gesicherten Transport der Akten und Datenträger. - Die datenschutzgerechte und umweltverträgliche Verwertung/Beseitigung unter Einhaltung der DIN 66399 (ISO/IEC 21964) 1 bis 3 sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. - Die bedarfsgerechte Sammel-/Transportbehältergestellung für Altpapier und Kartonage, die Abholung, den Transport und die Verwertung des Altpapiers und der Kartonagen. - Die Dokumentation des Prozesses der Akten- und Datenträgervernichtung (Protokoll) . - Erstellung einer Statistik. - Es ist in jedem Fall die jeweils zur Abholung aufgegebene Gesamtabfallmenge - auch Kleinstmengen - zu verwerten/beseitigen. Die zu entsorgenden Mengen können vorausschauend nicht exakt benannt werden. Die nachfolgend genannten Entsorgungsmengen resultieren aus der Vergangenheit (Kalenderjahr 2024) und dienen als Orientierung. Sie sind nicht für den Auftragszeitraum garantiert. Durch Abschluss des Vertrages hat der AN keinen Anspruch auf Abnahme bzw. Zurverfügungstellung einer Mindestmenge an Material der verschiedenen Materialarten, Behältern oder Behältertausche. Vom AN wird Flexibilität im Hinblick auf die Vernichtungsmengen und die Anzahl der zu bedienenden Standorte (Bedarfsstellen) der TK vorausgesetzt. Beides kann sich durch organisatorische Maßnahmen der TK verändern. Insbesondere durch den zunehmenden Digitalisierungstrend (papierloses Büro). Die von der TK erwarteten, aber nicht garantierten Mengen, sind in den Preisblättern hinterlegt und weichen daher teilweise von den Mengen des Jahres 2024 ab. Die Anzahl Leerungen für 2024 sind in der Anlage L2 und die Anzahl aufgestellter Behälter, Stand 10.2024, in der Anlage L1 aufgeführt. Eine Reihe von Bedarfsstellen benötigt lediglich einen Behälter, einige haben parallel mehrere in Gebrauch. Die Aufgliederung der Anzahl Leerungen je Standort ist in der Anlage L2 "Anzahl Leerungen je Standort" aufgeführt. In der Anlage sind auch weitere Erläuterungen zur Statistik hinterlegt. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.