Zur Kernaufgabe der Feuerwehr gehört laut BbgBKG §1 die Hilfeleistung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können haben die Träger des Brandschutzes nach §3, Abs. 1 eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Diese Feuerwehren sind mit der für die Erfüllung dieser Aufgabe nötigen materiellen Ausstattung auszurüsten. Für die Hilfeleistung sind laut FwDV 1 die Einsatzkräfte mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten.
Die Schutzkleidung setzt sich u. a. zusammen aus Jacke und Hose die mindestens der DIN EN ISO 11612 sowie der DIN EN ISO 15384 entsprechen muss. Durch klimatische und normative Veränderungen, sind zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit, leichte Schutzanzüge für alle Feuerwehrangehörigen vorzuhalten, welche auch den Anforderungen an die Vegetationsbrandbekämpfung erfüllen. Ziel ist die Beschaffung leichter Schutzkleidung für die technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämpfung für alle Feuerwehrangehörigen der Landeshauptstadt Potsdam. Es ist daher für das Jahr 2025 die Beschaffung (Kauf) von 700 Jacken/Hosen-Kombinationen geplant.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.