Die AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen beabsichtigt den Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen (Produktgruppe 15).
Gegenstand des Vertrages ist die Versorgung mit ableitenden Inkontinenzhilfen sowie deren Zusätze und Zubehöre nach § 127 Abs. 1 SGB V inkl. aller im Zusammenhang stehenden Dienst- und Serviceleistungen wie Beratung und Einweisung. Der abzuschließende Vertrag begründet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmte Anzahl an Versorgungen für Versicherte der AOK PLUS bzw. eine bestimmte Abgabemenge.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.