Projekt-ID: #LOT-0001 VGTL_069_2025_23_2

Tragwerksplanung für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte in Kordel

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Projektbeschreibung

Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an gleicher Stelle. Das aktuelle Gebäude – Hausnummer 12A – sowie das gekaufte Gebäude – Hausnummer 10 – wurden durch das Hochwasserereignis im Jahr 2021 stark beschädigt und sind seither nicht mehr nutzbar. Untersuchungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita ergaben, dass das Gebäude auf Grund seiner Bauweise nicht hochwassersicher saniert bzw. umgebaut werden kann. Diese Gegebenheit führt dazu, dass die Ortsgemeinde das KiTa Gebäude zurückbauen muss und ein Neubau entstehen soll. Dieser Neubau soll an die mögliche Hochwassersituation auf dem Grundstück angepasst werden. Dies bedeutet es muss ein baulicher Schutz des Gebäudes entstehen. Als mögliche Beispiele könnten hier Einfriedung, Aufständerung oder ein durchflutbares Untergeschoss genannt werden. Die Planung muss jedoch eine geeignete Variante angepasst an das zu planende Gebäude ergeben mit den eingebundenen Erkenntnissen der Flut. Des Weiteren sollen zusätzlich eigenständig erschlossenen Gemeinderäumlichkeiten in der Maßnahme mit erbaut werden. Diese Räumlichkeiten sollen sich auf dem angekauften Grundstück neben der aktuellen Kita befinden. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Ob die Gemeinderäumlichkeiten und die Kindertagesstätte in einem Gebäude oder in einzelnen Gebäuden untergebracht werden, wird der Planung überlassen. Die genaue Festlegung des Raumprogrammes des Gemeinderäume erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen. Zeitschiene: Da der Neubau der KiTa aus Fluthilfemittel gefördert wird ist es zwingend notwendig, den Abschluss der Leistungsphase 2 bis Ende April 2026 abzuschließen, da diese Planung als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel dient. Eine lückenlose Fortführung der Planung und Ausführung im Anschluss der Leistungsphase 2 wird angestrebt. Besonderheiten im Bauvorhaben: - Hochwassersichere Bauweise - Wasser- und Abwasserentsorgung sowie der elektrische Hausanschluss von Pfarrhaus und KiTa müssen getrennt werden. Die KiTa übernimmt den Anschlusspunkt der Schulstraße 10 - das Abwasser des Pfarrhauses muss entlang der Grundstücksgrenze über das Grundstück der KiTa – Parzelle 1098/501 – in die Straße „Im Städtchen“ geführt werden. - möglicherweise Schimmelpilze und gefährdende Stoffe in den Abrissgebäuden bedingt durch das Flutereignis – ein Schadstoffgutachten befindet sich gerade in der Erstellung - Bestand ist ein Anbau an Pfarrhaus, neue Grenzvermessung und einhergehende Engstelle im Übergang KiTa Grundstück und Erworbenes Grundstück

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Die Ortsgemeinde beabsichtigt einen Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte an gleicher Stelle. Das aktuelle Gebäude – Hausnummer 12A – sowie das gekaufte Gebäude – Hausnummer 10 – wurden durch das Hochwasserereignis im Jahr 2021 stark beschädigt und sind seither nicht mehr nutzbar. Untersuchungen zur Sanierung und Erweiterung der Kita ergaben, dass das Gebäude auf Grund seiner Bauweise nicht hochwassersicher saniert bzw. umgebaut werden kann. Diese Gegebenheit führt dazu, dass die Ortsgemeinde das KiTa Gebäude zurückbauen muss und ein Neubau entstehen soll. Dieser Neubau soll an die mögliche Hochwassersituation auf dem Grundstück angepasst werden. Dies bedeutet es muss ein baulicher Schutz des Gebäudes entstehen. Als mögliche Beispiele könnten hier Einfriedung, Aufständerung oder ein durchflutbares Untergeschoss genannt werden. Die Planung muss jedoch eine geeignete Variante angepasst an das zu planende Gebäude ergeben mit den eingebundenen Erkenntnissen der Flut. Des Weiteren sollen zusätzlich eigenständig erschlossenen Gemeinderäumlichkeiten in der Maßnahme mit erbaut werden. Diese Räumlichkeiten sollen sich auf dem angekauften Grundstück neben der aktuellen Kita befinden. Hierbei handelt es sich voraussichtlich um zwei Vereinsräume, einen Medienraum, einen Jugendraum, das Gemeindearchiv sowie eine Teeküche und Sanitäranlagen. Ob die Gemeinderäumlichkeiten und die Kindertagesstätte in einem Gebäude oder in einzelnen Gebäuden untergebracht werden, wird der Planung überlassen. Die genaue Festlegung des Raumprogrammes des Gemeinderäume erfolgt im Planungsprozess mit der Ortsgemeinde. Die Ergebnisse der Dorfmoderation sind verbindlich zu berücksichtigen. Zeitschiene: Da der Neubau der KiTa aus Fluthilfemittel gefördert wird ist es zwingend notwendig, den Abschluss der Leistungsphase 2 bis Ende April 2026 abzuschließen, da diese Planung als Grundlage für die Beantragung der Fördermittel dient. Eine lückenlose Fortführung der Planung und Ausführung im Anschluss der Leistungsphase 2 wird angestrebt. Besonderheiten im Bauvorhaben: - Hochwassersichere Bauweise - Wasser- und Abwasserentsorgung sowie der elektrische Hausanschluss von Pfarrhaus und KiTa müssen getrennt werden. Die KiTa übernimmt den Anschlusspunkt der Schulstraße 10 - das Abwasser des Pfarrhauses muss entlang der Grundstücksgrenze über das Grundstück der KiTa – Parzelle 1098/501 – in die Straße „Im Städtchen“ geführt werden. - möglicherweise Schimmelpilze und gefährdende Stoffe in den Abrissgebäuden bedingt durch das Flutereignis – ein Schadstoffgutachten befindet sich gerade in der Erstellung - Bestand ist ein Anbau an Pfarrhaus, neue Grenzvermessung und einhergehende Engstelle im Übergang KiTa Grundstück und Erworbenes Grundstück

Vertragslaufzeit bis 29.04.2026

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