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Projekt-ID: #LK-SHG_2026/02#035

Sanierung Gym. Ernestinum - HLS-, ELT-Planung

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07.04.26 Frist

Projektbeschreibung

Der Landkreis Schaumburg beabsichtigt das Gymnasium Ernestinum in Rinteln brandschutztechnisch zu sanieren. Dafür sind HLS- und Elektroplanungsleistungen erforderlich.

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Es sollen die Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 bis 9 gem. §53 HOAI in den Anlagengruppen 1 bis 3 übernommen werden. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: LPH 1 bis 4 Stufe 2: LPH 5 Stufe 3: LPH 6 bis 7 Stufe 4: LPH 8 bis 9 Der Auftraggeber behält sich vor, die Projektstufen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggf. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Ferner sollen noch folgende besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI 2021 (rechte Spalte) ausgeführt werden: Leistungsphase 1: - Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnung vorh. Anlagen und Anlagenteile (Abrechnung nach Aufwand) Leistungsphase 6: - Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation Leistungsphase 7: - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Abrechnung nach Aufwand) - Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr) (Abrechnung nach Aufwand) Leistungsphase 8: - Fortschreibung der Ausführungspläne bis zum Bestand (Abrechnung nach Aufwand) Leistungsphase 9: - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Abrechnung nach Aufwand) Die vorgenannten besonderen Leistungen sind erst zu erbringen, wenn der Auftraggeber die entsprechende Leistungsphase beauftragt hat und die Leistung schriftlich abruft.

Vertragslaufzeit 04.06.2026 – 29.06.2031

Es sollen die Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 bis 9 gem. §53 HOAI in den Anlagengruppen 4 und 5 übernommen werden. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung: Stufe 1: LPH 1 bis 4 Stufe 2: LPH 5 Stufe 3: LPH 6 bis 7 Stufe 4: LPH 8 bis 9 Der Auftraggeber behält sich vor, die Projektstufen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggf. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Ferner sollen noch folgende besondere Leistungen nach Anlage 15 HOAI 2021 (rechte Spalte) ausgeführt werden: Leistungsphase 1: - Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnung vorh. Anlagen und Anlagenteile (Abrechnung nach Aufwand) Leistungsphase 6: - Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation Leistungsphase 7: - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (Abrechnung nach Aufwand) - Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr) (Abrechnung nach Aufwand) Leistungsphase 8: - Fortschreibung der Ausführungspläne bis zum Bestand (Abrechnung nach Aufwand) Leistungsphase 9: - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Abrechnung nach Aufwand) Die vorgenannten besonderen Leistungen sind erst zu erbringen, wenn der Auftraggeber die entsprechende Leistungsphase beauftragt hat und die Leistung schriftlich abruft.

Vertragslaufzeit 04.06.2026 – 29.06.2031

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