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Projekt-ID: #2025-05/185

Durchführung der jährlichen Wartung sowie der Hygieneinspektionen nach VDI 6022 von Raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden und Schulen der Stadt Hamm

OFFEN
services
12.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Durchführung von Inspektions-, Wartungs- und kleinen Instandsetzungsarbeiten sowie der Hygieneinspektion einschl. Beprobung nach VDI 6022 an Raumlufttechnischen (RLT) Anlagen und deren Bauteilen in Gebäuden und Schulen der Stadt Hamm in einem Offenen Verfahren europaweit aus. Die Ausschreibung beinhaltet Anlagen in Gebäuden, die sich im städtischen Eigentum und im Eigentum von städtischen Eigenbetrieben bzw. Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit befinden. Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung und den Leistungsverzeichnissen der Lose 1-4.

Lose

4 Lose

Der Bieter hat die Durchführung der jährlichen Wartung und Reinigung sowie der Hygieneinspektionen nach VDI 6022 von Raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden und Schulen der Stadt Hamm zu erbringen. Die Anzahl der ausgeschriebenen Anlagen- und Gerätewartungen sowie Hygieneinspektionen bezieht sich auf die Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Lüftungsanlage erhalten bleibt. Während der Leistungserbringung ist die Betriebsbereitschaft soweit dieses möglich aufrecht zu erhalten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung seiner Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. Das auszutauschende Material insbesondere Filter und Keilriemen sowie notwendige Ersatzteile sind durch den Auftragnehmer zu beschaffen und einzubauen. Die Hygieneinspektionen müssen zusammen mit den Wartungen zu einem gemeinsamen Termin erfolgen. Die Wartungs- und Hygieneprotokolle werden auf Papier und digital dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Anlagen und der Arbeitsbereich in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren sowie störungsfreien Zustand zu hinterlassen. Altmaterial ist durch den Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen.

Vertragslaufzeit 30.09.2025 – 29.09.2027

Der Bieter hat die Durchführung der jährlichen Wartung und Reinigung sowie der Hygieneinspektionen nach VDI 6022 von Raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden und Schulen der Stadt Hamm zu erbringen. Die Anzahl der ausgeschriebenen Anlagen- und Gerätewartungen sowie Hygieneinspektionen bezieht sich auf die Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Lüftungsanlage erhalten bleibt. Während der Leistungserbringung ist die Betriebsbereitschaft soweit dieses möglich aufrecht zu erhalten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung seiner Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. Das auszutauschende Material insbesondere Filter und Keilriemen sowie notwendige Ersatzteile sind durch den Auftragnehmer zu beschaffen und einzubauen. Die Hygieneinspektionen müssen zusammen mit den Wartungen zu einem gemeinsamen Termin erfolgen. Die Wartungs- und Hygieneprotokolle werden auf Papier und digital dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Anlagen und der Arbeitsbereich in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren sowie störungsfreien Zustand zu hinterlassen. Altmaterial ist durch den Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen.

Vertragslaufzeit 30.09.2025 – 29.09.2027

Der Bieter hat die Durchführung der jährlichen Wartung und Reinigung sowie der Hygieneinspektionen nach VDI 6022 von Raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden und Schulen der Stadt Hamm zu erbringen. Die Anzahl der ausgeschriebenen Anlagen- und Gerätewartungen sowie Hygieneinspektionen bezieht sich auf die Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Lüftungsanlage erhalten bleibt. Während der Leistungserbringung ist die Betriebsbereitschaft soweit dieses möglich aufrecht zu erhalten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung seiner Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. Das auszutauschende Material insbesondere Filter und Keilriemen sowie notwendige Ersatzteile sind durch den Auftragnehmer zu beschaffen und einzubauen. Die Hygieneinspektionen müssen zusammen mit den Wartungen zu einem gemeinsamen Termin erfolgen. Die Wartungs- und Hygieneprotokolle werden auf Papier und digital dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Anlagen und der Arbeitsbereich in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren sowie störungsfreien Zustand zu hinterlassen. Altmaterial ist durch den Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen.

Vertragslaufzeit 30.09.2025 – 29.09.2027

Der Bieter hat die Durchführung der jährlichen Wartung und Reinigung sowie der Hygieneinspektionen nach VDI 6022 von Raumlufttechnischen Anlagen in Gebäuden und Schulen der Stadt Hamm zu erbringen. Die Anzahl der ausgeschriebenen Anlagen- und Gerätewartungen sowie Hygieneinspektionen bezieht sich auf die Vertragslaufzeit von 2 Jahren. Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Lüftungsanlage erhalten bleibt. Während der Leistungserbringung ist die Betriebsbereitschaft soweit dieses möglich aufrecht zu erhalten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, der Stand der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften, sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung seiner Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern. Das auszutauschende Material insbesondere Filter und Keilriemen sowie notwendige Ersatzteile sind durch den Auftragnehmer zu beschaffen und einzubauen. Die Hygieneinspektionen müssen zusammen mit den Wartungen zu einem gemeinsamen Termin erfolgen. Die Wartungs- und Hygieneprotokolle werden auf Papier und digital dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Anlagen und der Arbeitsbereich in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren sowie störungsfreien Zustand zu hinterlassen. Altmaterial ist durch den Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen.

Vertragslaufzeit 30.09.2025 – 29.09.2027

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