Betreibung Sozialen Wohnstätte, Kontakt- und Beratungsstelle für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeitbedrohten Personen sowie Betreibung Notschlafstelle| Offenes Verfahren nach VgV
Kurzbeschreibung des Angebotsinhaltes: Ziel dieser Ausschreibung ist die Betreibung einer Sozialen Wohnstätte in der Rothenburger Straße 32 a und der Kontakt- und Beratungsstelle in der Krischelstraße 8. Das Betreiben der Sozialen Wohnstätte in der Rothenburger Straße 32a dient den Klienten vorrangig zur psychischen, sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung. Sie sollen durch geschultes Fachpersonal (Sozialpädagogen) in die Lage versetzt werden, ihre schwierige Lebenssituation möglichst selbständig bewältigen zu können und zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft befähigt werden (§ 67 SGB XII). Die Kontakt- und Beratungsstelle in der Krischelstraße 8 dient den Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen als erste Anlaufstelle. Oberstes Ziel ist die drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden und Wohnungslose wieder im eigenen Haushalt unterzubringen. Die Beratung, Anleitung und Unterstützung findet an festen Ansprech- und Beratungszeiten statt. Daneben werden Zwangsvollstreckungen in Zusammenarbeit mit Polizei, dem Sozialmedizinischen Dienst des Landkreises und ggf. Jugendamt begleitet. Die Beratungsstelle wird mit ausgebildetem sozialpädagogischen Fachpersonal geführt. Am Wochenende bzw. Feiertagen erfolgt kein Dienst in der Krischelstraße 8 wie auch in der Rothenburger Straße 32 a. Allerdings ist eine Rufbereitschaft für Störungsfälle in der Rothenburger Straße 32 A von Montag bis Freitag, an den Wochenenden und Feiertagen von 18 Uhr bis 7 Uhr zu gewährleisten. Die daraus resultierenden Personalkosten sind mit der Pauschale im Leistungsverzeichnis abzurechnen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.