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Projekt-ID: #F-0273-26

Rahmenvereinbarung über Sprachmittlertätigkeiten für die Stadt Wuppertal

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30.06.26 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Sprachmittlertätigkeiten (Dolmetscherdienste) im Rahmen der behördlichen Kommunikation von Menschen mit Migrationshintergrund. Hierbei kommen das Konsekutivdolmetschen (zeitversetzte Übersetzung) von Gesprächen zwischen Mitarbeiter*innen und vorsprechenden Kund*innen sowie bei Bedarf auch das Übersetzen von schriftlichen Dokumenten (z.B. Formulare, Bescheide, behördliche Schreiben) in die jeweilige Muttersprache in Betracht. Eine Festlegung auf spezielle inhaltliche Bereiche sind den einzelnen Vorgaben der einzelnen Leistungsorte gem. Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Es erfolgt eine Übersetzung sowohl aus der jeweiligen Muttersprache ins Deutsche als auch vom Deutschen in die jeweilige Muttersprache. Die Übersetzung wird ergänzt durch kontextuelle Einordnung des Gesagten unter Rücksichtnahme auf kultursensible Besonderheiten. Die Ausschreibung teilt sich in vier Lose auf (vgl. Leistungsbeschreibung). Es findet keine Loslimitierung statt. Losübergreifender Inhalt der Ausschreibung: Der Auftragnehmer stellt nach entsprechendem Bedarf Sprachmittler*innen für die Teilnahme und Übersetzungen während Beratungsgesprächen jedweder Art zur Verfügung. Der vorgesehene Einsatz pro Los wird unter den Ziffern 2.1.1 bis 2.1.4 der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die Beauftragung eines Sprachmittlers*einer Sprachmittlerin erfolgt durch Einschaltung der jeweiligen Fachkraft bzw. durch die Schulleitung oder durch einen durch die Auftraggeberin bevollmächtigten Dritten. Die Art und Durchführung der Einschaltung wird nach Zuschlagserteilung mit dem Auftragnehmer beschlossen. Die zu vergebene Leistung wird nicht auf spezifische Sprachen festgelegt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die nachgefragten Sprachen vielfältig sind. Die Auftraggeberin erwartet seitens des Auftragnehmers, alle Sprachen abzudecken. Sollte ein Auftrag im Einzelfall nicht realisierbar sein, wird eine umgehende und transparente Kommunikation hierüber erwartet. Die Rahmenvereinbarung hat über die gesamte Vertragslaufzeit jeweils folgende Höchstabnahmevolumina: * Los 1: 60.000,00 EUR brutto * Los 2: 220.000,00 EUR brutto * Los 3: 176.000,00 EUR brutto * Los 4: 176.000,00 EUR brutto Das tatsächliche jeweilige Auftragsvolumen kann auch nach unten abweichen. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart.

Lose

4 Lose

Für das Amt 201 – Sozialamt ist der Erfüllungsort grundsätzlich das Stadtgebiet Wuppertal. Darüber hinaus finden die Gespräche der Betreuungsbehörde (201.12) auch in den für Wuppertaler Bürger*innen zuständigen Fachkliniken z.B. der Stiftung Tannenhof in Remscheid und Langenberg oder in Wülfrath, Solingen, Hattingen, Schwelm statt. Die Erbringung der Leistung kann an verschiedenen Standorten im Wuppertaler Stadtgebiet erfolgen (z.B. öffentliche/ nicht öffentliche Gebäude, private Haushalte, etc.), wobei ein überwiegender Teil der Einsätze in privaten Haushalten erfolgt. Der genaue Einsatzort richtet sich nach der jeweiligen Einschaltung und den damit verbundenen Notwendigkeiten. Hierüber entscheiden ausschließlich die Fachkräfte der Auftraggeberin oder entsprechend die durch die Auftraggeberin bevollmächtigte Personen. Kommen für einen Einsatz Video- oder Telefon zum Tragen, ist die Leistungserbringung nicht ortsgebunden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Bestimmung der Art des Abrufs. Dies obliegt ausschließlich den Fachkräften der Auftraggeberin. Vorwiegend wird die Sprachmittlung persönlich in folgenden Beratungssituationen eingesetzt: * Bei der Prüfung von Einschränkungen von Personen im Rahmen der Feststellung von Pflegegraden, notwendigen pflegerischen oder behinderungsbedingten Unterstützungen. * Im Rahmen des Einsatzes einer rechtlichen Betreuung oder Fragen im Rahmen dieser rechtlichen Betreuung * Im Bereich der Unterstützung von erwachsenen Personen die Hilfe zur Erlangung bestimmter Leistungen benötigen. Hier in der Regel im Einsatz mit dem Sozialdienst für Erwachsene. * In der Beratungstätigkeit der städtischen Pflegeberatung über das Unterstützungsangebot im Be-reich der ambulanten, teilstationären, komplementären oder stationären Pflege sowie weiteren Angeboten. Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend zu verstehen. Einzelheiten zum Leistungsort sowie eine konkrete Beschreibung der Leistungsinhalte für Los 1 sind der Leistungsbeschreibung (VG-Nr. 2) zu entnehmen.

Vertragslaufzeit bis 02.07.2030

Für den Stadtbetrieb 206 – Schulen findet die Leistungserbringung in der Regel in den städtischen Wuppertaler Schulen statt. Die Sprachmittlung wird vorrangig persönlich in folgenden Beratungssituationen nachgefragt: * Hinzuziehung für Schulanmeldungsgespräche mit Eltern, deren Kinder neu zugewandert sind (Förderzeitraum von 2 Jahre). Dies betrifft Gespräche zur Erstintegration an Schule. * Hinzuziehen für das Übergangsgespräch, sofern ein Schulwechsel innerhalb des zweijährigen Förderzeitraums geschieht. Des Weiteren kann die Sprachmittlung auch für weitere Elterngespräche mit wichtigem Inhalt (ggfls. sogar mit rechtsrelevanten Inhalten) nachgefragt werden. Beispiele hierfür können sein: * Disziplinarverfahren (Verwarnungen, Suspendierung, Schulverweise) * Ablehnung OGS * Verfahren zur sonderpädagogischen Unterstützung (AO-SF) Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend zu verstehen. Die schriftliche Bestellung einer Dolmetscherleistung erfolgt durch das Betriebsmanagement (206.01) des Stadtbetriebs Schulen. Die Terminvereinbarung erfolgt dann durch die entsprechenden Schulmitarbeitenden selbst. Einzelheiten zum Leistungsort sowie eine konkrete Beschreibung der Leistungsinhalte für Los 3 sind der Leistungsbeschreibung (VG-Nr. 2) zu entnehmen.

Vertragslaufzeit bis 02.07.2030

Für das Ressort 204 – Zuwanderung und Integration ist der Erfüllungsort grundsätzlich das Stadtgebiet Wuppertal. Circa 10 % der Einsätze entfallen auf an Wuppertal angrenzende Städte. Die Erbringung der Leistung kann an verschiedenen Standorten im Wuppertaler Stadtgebiet erfolgen (z.B. öffentliche/ nicht öffentliche Gebäude, private Haushalte, etc.). In ca. 70% der Fälle ist das Haus der Integration, Friedrich-Engels-Allee 28, 42103 Wuppertal, der Einsatzort. In den übrigen Fällen handelt es sich um diverse Flüchtlingsunterkünfte, Asylbewerberwohnheime, städtische Ämter, Hausbesuche (privat), Krankenhäuser, Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen (z.B. Psychiatrien), Geldinstitute (z.B. Sparkasse), Kirchengemeinden, Infoveranstaltungen in Quartieren sowie der Düsseldorfer Flughafen. Der genaue Einsatzort richtet sich nach der jeweiligen Einschaltung und den damit verbundenen Notwendigkeiten. Hierüber entscheiden ausschließlich die Fachkräfte der Auftraggeberin oder entsprechend die durch die Auftraggeberin bevollmächtigte Personen. Kommen für einen Einsatz Video- oder Telefon zum Tragen, ist die Leistungserbringung nicht ortsgebunden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Bestimmung der Art des Abrufs. Dies obliegt ausschließlich den Fachkräften der Auftraggeberin. Vorwiegend wird die Sprachmittlung persönlich in folgenden Beratungssituationen nachgefragt: * Hinzuziehung in der Leistungsgewährung zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes, Beratung im Kontext von Bildung und Teilhabe, Klärung bei Rückfragen zu Erfordernissen, etc., * Hinzuziehung in der beruflichen Integration zur Entwicklung einer tragfähigen Arbeitsmarktintegrationsstrategie, Erläuterung zu rechtlichen Konsequenzen, Rechten und Pflichten, etc., * Hinzuziehung im Bereich der Neuantragsstellung im Zusammenhang mit Kindergeld, Kindergeldzuschuss, Bildung und Teilhabe, Sozialhilfe, Aufenthalt, * Hinzuziehung zu den medizinischen Fachdiensten der Auftraggeberin, Begleitung und Sprachmittlung im Rahmen von psychologischen und ärztlichen Begutachtungen oder der Eröffnung der erstellten Gutachten, * Hinzuziehung bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ordnungsrecht, Abschiebung, Ausreise, Ausländerrecht, bei Gerichtsverhandlungen und ggf. für Deeskalation (z.B. bei Zwangsmaßnahmen). Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend zu verstehen. Einzelheiten zum Leistungsort sowie eine konkrete Beschreibung der Leistungsinhalte für Los 2 sind der Leistungsbeschreibung (VG-Nr. 2) zu entnehmen.

Vertragslaufzeit bis 02.07.2030

Für das Ressort 208 – Kinder, Jugend und Familie ist der Erfüllungsort grundsätzlich das Stadtgebiet Wuppertal. Die Erbringung der Leistung kann an verschiedenen Standorten im Wuppertaler Stadtgebiet erfolgen (z.B. öffentliche/ nicht öffentliche Gebäude, private Haushalte, etc.). Der genaue Einsatzort richtet sich nach der jeweiligen Einschaltung und den damit verbundenen Notwendigkeiten. Hierüber entscheiden ausschließlich die Fachkräfte der Auftraggeberin oder entsprechend die durch die Auftraggeberin bevollmächtigte Personen. Kommen für einen Einsatz Video- oder Telefon zum Tragen, ist die Leistungserbringung nicht ortsgebunden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Bestimmung der Art des Abrufs. Dies obliegt ausschließlich den Fachkräften der Auftraggeberin. Die Sprachmittlung wird vorrangig in folgenden Situationen nachgefragt: * Sprachmittlung in Präsenz bei Gesprächen zur Altersbestimmung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen * Sprachmittlung zur Erhebung persönlicher Daten, erzieherischer und gesundheitlicher Bedarfslagen, rechtlicher Grundlagen und Rahmenbedingungen sowie persönlicher Anliegen von Eltern, Kindern und Jugendlichen bei: der Feststellung und Abwendung einer Kindeswohlgefährdung; Inobhutnahmen und Herausnahmen von Kindern aus einer Familie; Beratung und Vermittlung zu anderen Dienststellen, Behörden und Institutionen; Einrichtungen von Hilfen zur Erziehung; in sorge- und vormundschaftsrechtlichen Verfahren; bei Adoptionsverfahren; bei Antragstellung auf Inklusions- und Eingliederungshilfen; in Jugendhilfestrafverfahren außerhalb des Gerichts * Sprachmittlung bei der Beratung und Antragstellung auf Unterhalt, Sorgerechtserklärungen, Elterngeld * Sprachmittlung bei der Familien- und Erziehungsberatung mit psychologischen, therapeutischen und traumatischen Inhalten * Sprachmittlung bei Ehe- Trennungs- und Scheidungsberatung * Sprachmittlung in bildungsrelevanten, schulischen und schulrechtlichen Angelegenheiten * Sprachmittlung in Präsenz bei Hilfeplangesprächen im Rahmen von Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung * Versetzte und simultane Sprachmittlung auf Veranstaltungen und in Seminaren zu Erziehungsfragen Die Auflistung ist beispielhaft und nicht als abschließend zu verstehen. Einzelheiten zum Leistungsort sowie eine konkrete Beschreibung der Leistungsinhalte für Los 4 sind der Leistungsbeschreibung (VG-Nr. 2) zu entnehmen.

Vertragslaufzeit bis 02.07.2030

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