FE 08.0283/2026/BGB - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken kommt derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 zur Anwendung. Als Voruntersuchungen dienen das Schnellprüfverfahren gemäß TP-Beton-StB 1.1.11 oder der Mörtelschnelltest gemäß TP-Beton-StB 1.1.12. Diese Verfahren ermöglichen eine Überwachung der Gesteinskörnungen, hinsichtlich einer sich ggf. verändernden Alkalireaktivität mit fortschreitendem Abbau im Natursteinbruch oder Kieswerk. Für beide Prüfverfahren war bisher ein einheitlicher AKR-Prüfzement CEM I 32,5 R vorgeschrieben, der durch den Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) verwaltet wird. Da dieser Zement seit Ende 2024 in Deutschland nicht mehr lieferbar ist, müssen alle Prüfinstitute zukünftig auf einen vorhandenen CEM I 42,5 R umstellen. Erste Vergleichsversuche am VDZ und an der TU Hamburg/Harburg haben jedoch gezeigt, dass mit dem CEM I 42,5 R im Schnellprüfverfahren andere Ergebnisse erzielt werden, als mit den früheren Lieferchargen des CEM I 32,5 R – die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse ist somit nicht direkt gegeben. Im Forschungsvorhaben soll der Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen (AKR-Referenzgesteinskörnung des VDZ sowie Splitte) untersucht werden. Die Erforschung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen ermöglicht die Identifikation spezifischer Zementeigenschaften, die die Dehnungsentwicklung im Schnellprüfverfahren sowie im Mörtelschnelltest maßgeblich bestimmen. Auf dieser Basis können verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen definiert werden, um künftig Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen zu minimieren.
FE 08.0283/2026/BGB - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken kommt derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 zur Anwendung. Als Voruntersuchungen dienen das Schnellprüfverfahren gemäß TP-Beton-StB 1.1.11 oder der Mörtelschnelltest gemäß TP-Beton-StB 1.1.12. Diese Verfahren ermöglichen eine Überwachung der Gesteinskörnungen, hinsichtlich einer sich ggf. verändernden Alkalireaktivität mit fortschreitendem Abbau im Natursteinbruch oder Kieswerk. Für beide Prüfverfahren war bisher ein einheitlicher AKR-Prüfzement CEM I 32,5 R vorgeschrieben, der durch den Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) verwaltet wird. Da dieser Zement seit Ende 2024 in Deutschland nicht mehr lieferbar ist, müssen alle Prüfinstitute zukünftig auf einen vorhandenen CEM I 42,5 R umstellen. Erste Vergleichsversuche am VDZ und an der TU Hamburg/Harburg haben jedoch gezeigt, dass mit dem CEM I 42,5 R im Schnellprüfverfahren andere Ergebnisse erzielt werden, als mit den früheren Lieferchargen des CEM I 32,5 R – die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse ist somit nicht direkt gegeben. Im Forschungsvorhaben soll der Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen (AKR-Referenzgesteinskörnung des VDZ sowie Splitte) untersucht werden. Die Erforschung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen ermöglicht die Identifikation spezifischer Zementeigenschaften, die die Dehnungsentwicklung im Schnellprüfverfahren sowie im Mörtelschnelltest maßgeblich bestimmen. Auf dieser Basis können verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen definiert werden, um künftig Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen zu minimieren.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
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