Die AOK NordWest beabsichtigt für den Standort Dortmund zwei Dienstleistungsverträge für die regelmäßige Wartung und Inspektion gemäß VDMA 24 186, sowie die Beseitigung von Störungen an den technischen Anlagen, die in der Anlagenübersicht aufgeführt sind, abzuschließen. Zielsetzung ist durch fachgerechte und vorbeugende Maßnahmen einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Alle Leistungen sind in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, den anwendbaren EN- und DIN-Normen in der jeweils gültigen Fassung und den zur Ausführungszeit anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Der Auftragnehmer informiert sich eigenständig über alle seine Leistungen betreffenden Rechtsvorschriften und anderen Regelwerken und steht für deren Einhaltung ein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Das Los 1 beinhaltet folgende Anlagearten: 1. Wärmeversorgungsanlagen KG 420 2. Kälteanlagen KG 434 3. Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) KG 430 4. Split-Klimagerät als Deckenunterbaugerät Der Filterwechsel bei den Lufttechnischen Anlagen (KG 430) ist nur alle zwei Jahre durchzuführen. Im Jahr dazwischen ist eine Reinigung ausreichend. Regelmäßige Funktionsprüfungen und - messungen (z.B. DGUV V3) und Hygieneprüfungen nach VDI 6022 sowie die Reinigung der Raumlufttechnischen Anlagen in der Kantine der AOK NordWest nach VDI2052 sind in den jeweiligen Wartungen zu berücksichtigen. Das Los 2 beinhaltet folgende Anlagearten: 1. Photovoltaik-Anlage 2. Blitzschutzanlage 3. Trafoanlage 4. Gebäudehauptverteilung 5. Mittelspannungsanlage 6. Niederspannungsanlage 7. Sicherheitsbeleuchtungsanlage 8. USV-Anlage, 2 Stk. 9. E-Ladestation
Alle Leistungen sind in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, den anwendbaren EN- und DIN-Normen in der jeweils gültigen Fassung und den zur Ausführungszeit anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Der Auftragnehmer informiert sich eigenständig über alle seine Leistungen betreffenden Rechtsvorschriften und anderen Regelwerken und steht für deren Einhaltung ein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen. Das Los 1 beinhaltet folgende Anlagearten: 1. Wärmeversorgungsanlagen KG 420 2. Kälteanlagen KG 434 3. Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) KG 430 4. Split-Klimagerät als Deckenunterbaugerät Der Filterwechsel bei den Lufttechnischen Anlagen (KG 430) ist nur alle zwei Jahre durchzuführen. Im Jahr dazwischen ist eine Reinigung ausreichend. Regelmäßige Funktionsprüfungen und - messungen (z.B. DGUV V3) und Hygieneprüfungen nach VDI 6022 sowie die Reinigung der Raumlufttechnischen Anlagen in der Kantine der AOK NordWest nach VDI2052 sind in den jeweiligen Wartungen zu berücksichtigen. Das Los 2 beinhaltet folgende Anlagearten: 1. Photovoltaik-Anlage 2. Blitzschutzanlage 3. Trafoanlage 4. Gebäudehauptverteilung 5. Mittelspannungsanlage 6. Niederspannungsanlage 7. Sicherheitsbeleuchtungsanlage 8. USV-Anlage, 2 Stk. 9. E-Ladestation
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.