Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Abholung, Beförderung und bundesweite förmliche Zustellung von Schriftstücken (§ 3 VwZG, §§ 176 ff. ZPO, § 33 Abs. 1 PostG), einschließlich des rechtssicheren Scannens sowie der anschließenden Rücklieferung der Zustellungsurkunden in elektronischer Form. Im Zuge der Digitalisierung wird auf eine digitale Form der Postzustellungaufträge (ePZA) umgestellt. Die ePZA wird über das Druck- und Versandzentrum (DVZ) des Landeszentrums für Datenverarbeitung (LZfD) zentral gedruckt und versendet. Die Abholstelle befindet sich beim DVZ in Karlsruhe (Los 1). Nach Zustellung ist die Postzustellungsurkunde (PZU) zu digitalisieren und elektronisch bereitzustellen. Hierzu sind die PZU rechtssicher zu scannen gem. der Technischen Richtlinie (TR) des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 03138 "Ersetzendes Scannen" (BSI TR-03138 RESISCAN; BSI Zertifizierung) und die elektronischen Datensätze, Images und Verarbeitungsprotokolle verschlüsselt dem AG zur Verfügung zu stellen (Los 2).
Geschätzte Gesamtabnahmemenge: ca. 75.000 Scans / Vorgänge Maximale Gesamtabnahmemenge: 150.000 Scans / Vorgänge
Geschätzte Gesamtabnahmemenge: ca. 75.000 ePZU Maximale Gesamtabnahmemenge: 150.000 ePZU
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.