Sonderprüfung (Anlassprüfung) nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG bei einem Institut mit Sitz in Hessen
Es soll eine Sonderprüfung bei einem Kreditinstitut mit Schwerpunkt auf Themengebieten des KWG durchgeführt werden. Dabei soll insbesondere der ICAAP geprüft werden. Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob das Institut über angemessene und wirksame Ver-fahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit verfügt (§ 25a Abs. 1 KWG). Dies ist anhand der einschlägigen Regelungen - insbesondere AT 2.2, 4.1, 4.2 und 4.3 des Rundschreibens 06/2024 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk vom 29.05.2024 - zu beurteilen.
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Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.