Im Rahmen der Sanierung der denkmalgeschützten Stadthalle Braunschweig wird die Installation von Aufzugsanlagen vergeben.
Ausschreibungsgegenstand ist die Montage der Aufzugsanlagen im Rahmen der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen der Stadthalle Braunschweig. Die Arbeiten sind nach Anweisung der Bauleitung abschnittsweise bzw. in unterschiedlichen Geschossen fertig zu stellen. Hierzu muss vor Ausführung der Arbeiten eine gemeinsame Begehung mit der örtlichen Bauüberwachung und dem Architekten stattfinden. Dies ist in die Einheitspreise dieser Leistungsbeschreibung mit einzukalkulieren. Zugang zum Arbeitsbereich ist nur autorisiertem Personal gestattet (Baustellenausweis). Die Abschnitte bzw. Bereiche, in denen gearbeitet werden kann betreffen den Ausbau, die Sanierung sowie den Einbau bzw. den Wiedereinbau. Die Ausführung der Arbeiten der jeweiligen Bereiche können sich überlappen. Dies ist in die Einheitspreise dieser Leistungsbeschreibung mit einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat der örtlichen Bauüberwachung vor Ausführungsbeginn den verantwortlichen Bauleiter oder Vorarbeiter sowie den Ersthelfer zu benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Größe des Objekts zu weiteren Transportwegen kommen kann. Je nach Baufortschritt, ist das Gebäude ggfs. nicht umlaufend mit einem LKW anfahrbar. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Entsprechend ist ein schonender Umgang mit allen umliegenden Bauteilen zwingend erforderlich und bei den Preisen mit zu berücksichtigen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
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2.00_Vertrag VE4-16 Aufzuganlagen.pdf
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1.02_Bewerberformulare.pdf
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1.01_Verfahrensbeschreibung VE4-16 Aufzuganlagen.pdf
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VE4-16_Aufzugsanlagen.pdf
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250131_SHB_Projekthandbuch.pdf
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240626_SHB_Baubeschreibung.pdf
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LV_384234.pdf
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.