Die Gemeinde Berkheim errichtet im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz im gesamten Gemeindegebiet. Es sollen zukünftig ca. 1.000 Adressen mit zukunftsfähigen Glasfaseranschlüssen versorgt werden. Die dafür errichtete passive Glasfaserinfrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das HGF - Programm erfolgt. In Berkheim existiert parallel zu diesen Adresspunkten ein über das WFP erschlossenes und in Betrieb befindliches Breitbandnetz.
Die Gemeinde Berkheim errichtet im Rahmen der Breitbandförderung der Bundesregierung im Betreibermodell ein passives Glasfasernetz im gesamten Gemeindegebiet. Es sollen zukünftig ca. 1.000 Adressen mit zukunftsfähigen Glasfaseranschlüssen versorgt werden. Die dafür errichtete passive Glasfaserinfrastruktur soll an einen Netzbetreiber verpachtet werden. Die Gemeinde Berkheim als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Veröffentlichungen durch das Bundesministerium und Verkehr vom 23.12.2024 (https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/vorleistungspreise.html) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Auf die Anlage Leistungsbeschreibung und die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Veröffentlichte Vorleistungspreise BnetzA.pdf
PDF • 180.9 KB
Berkheim_Planung GFP_ZWB Land.pdf
PDF • 2.4 MB
Berkheim_Planung GFP_vZWB Bund_01BW21941.pdf
PDF • 490.5 KB
Anlage Zuschlagskriterien_Netzbetrieb Berkheim.pdf
PDF • 28.0 KB
Adressliste_Berkheim.xlsx
XLSX • 122.4 KB
2022-08-15_LK_BC_Ausbaukonzepte_Berkheim_Grau_DINA0.pdf
PDF • 2.3 MB
Anlage Leistungsbeschreibung_Netzbetrieb Berkheim.pdf
PDF • 230.4 KB
Netzbetriebs- und Pachtvertrag_Berkheim.pdf
PDF • 391.6 KB
Anlage Bewerbung_Netzbetrieb Berkheim_beschreibbar.pdf
PDF • 473.4 KB
Verfahrensbedingungen Teilnahmewettbewerb_Netzbetrieb Berkheim.pdf
PDF • 151.7 KB
Aufforderung zur Bewerbung_Netzbetrieb Berkheim.pdf
PDF • 333.3 KB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.