Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container-Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstanden, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWeserPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Verkehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden. Ein Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 39.000 m² (im Folgenden: Vermarktungsfläche) soll mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots mittels Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages oder eines Mietvertrages (im Folgenden: Grundstücksvertrag) vergeben werden.
Die Vermarktungsfläche soll mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansiedlungen zur Errichtung und zum Betrieb eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots mittels Abschlusses eines Grundstücksvertrages vergeben werden. Auf der Vermarktungsfläche soll ein Unternehmen angesiedelt werden, das sich zur Errichtung und zum Betrieb eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots verpflichtet, welches die nachstehenden Mindestanforderungen erfüllt: a) Mindestbebauung: Oberflächenbefestigung (mind. Pflasterung) mit entsprechenden Entwässerungsanlagen und Umzäunung b) Garantierter Mindestbetrieb: 100 Containerbewegungen/Tag (Gate-In und/oder Gate-Out; nicht Containerbewegung auf der Vermarktungsfläche) c) Mind. 10 Stellplätze für Containerreparatur d) Kapazität für die Reparatur von mind. 50 Containern am Tag e) Angebot der nachfolgenden Reparatur-Standards: (1) International Convention for Save Containers (CSC)-Standard, (2) Institute of International Container Lessors (IICL)-Standard, (3) Unified Container Inspection & Repair Criteria Revision (UCIRC)- und (4) Cargo Worthy (CW)-Standard (jeweils in der aktuellen Fassung) f) Qualifizierte Containerinspektion nach CSC-, IICL-, UCIRC- und/oder CW-Kriterien (s.o.) und g) Qualifizierte Containerreinigung. Die Vermarktungsfläche kann dabei zum Betrieb aller mit diesem Geschäftsbetrieb zusammenhängenden Arbeiten und Geschäfte benutzt werden, wobei aber der mit der Konzession verbundene Charakter eines Containerdepots bzw. eines Leercontainerdepots erhalten bleiben muss. Es wird eine ausdrückliche Betriebspflicht in diesem Sinne vereinbart. JWP-M wird die Erfüllung dieser ansiedlungsbezogenen Mindestanforderungen bereits nach Eingang der Teilnahmeanträge prüfen. Um die Erfüllung der Mindestanforderungen darzulegen, ist mit dem Teilnahmeantrag ein kurzes Ansiedlungskonzept (nicht mehr als zwei DIN-A 4 Seiten) einzureichen. Teilnahmeanträge, die - auch nach entsprechender Nachforderung - kein Ansiedlungskonzept enthalten oder ein Ansiedlungskonzept enthalten, das die vorgenannten Mindestanforderungen nicht abbildet, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen auch im Rahmen des Grundstücksvertrages als Pflichten des Ansiedlers verbindlich vereinbart werden. Verhandlungen über die Mindestanforderungen werden nicht möglich sein.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.