Der Südwestrundfunk (SWR) betreibt in seinem Sendegebiet an mehreren Standorten Regionalstudios für die lokale Berichterstattung. In den Regionalstudios wird für die Programme und Ausspielwege des SWR und der ARD gearbeitet. Für die Hörfunk-Programme SWR 4 BW und SWR 4 RP wird aus den Studios regelmäßig gesendet, z.B. mit stündlichen Regionalnachrichten. Zur aktuellen Berichterstattung gehören auch Live-Schalten für Hörfunk und Fernsehen in die ARD. In den Regionalstudios ist jeweils eine Redaktion beheimatet, die medienübergreifend organisiert ist und die klassischen Ausspielwege Hörfunk, Fernsehen und Online gleichermaßen mit Themen aus ihrem Einzugsbereich bedient. Die dort derzeit verwendeten Systeme sind jedoch veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an einen modernen Broadcast-Betrieb. Dies bedingt die Erneuerung dieser Regionalstudios basierend auf dem technischen, modularen Standardisierungskonzept, das bereits bei vorangegangenen Projekten umgesetzt wurde. Die Erneuerung der Technik soll an den Standorten Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern innerhalb des Gebäudebestandes erfolgen. Am Standort in Freiburg soll die Redaktion in einen noch zu realisierenden Neubau umziehen, welcher voraussichtlich ab 2030 nutzbar sein soll. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Lieferung, und Montage technischer Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbel zur technischen Erneuerung der Regionalstudios in Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer auch bei zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Basisfunktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen. Der Auftrag besteht aus folgenden wesentlichen Hauptleistungen: Rahmenvereinbarung • 4 Jahre maximal. • Grundlaufzeit 2 Jahre + 1 + 1 Lieferleistungen • Lieferung von mechanisch montierten und verkabelten Regionalstudios bestehend aus o Broadcast-Funktionskomponenten o Möbel o Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleineteile, Zubehör o Umfangreichen Beistellungen des Auftraggebers Dienstleistungen • Projekt- und Montagekoordination • Übernahme der Fachplanung vom Auftraggeber. Die Fachplanung enthält auch die Pläne für die Möbel. • Erarbeitung einer Montageplanung / Ablaufplanung • Koordination der Lieferung der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel, Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des AG • Verkabelung & Montage der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel (hier teilweise auch Umbau und Verkabelung von vorhandenen Möbeln), Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des Auftraggebers • Sicherstellen, dass der Auftraggeber die Elektroprüfung (DGUV3) durchführen kann (vor Gefahrenübergang) • Begleitung der RBT-Prüfung inkl. direkter Fehlerbeseitigung • Baustelle räumen und Übergabe an den Auftraggeber • Teilabnahmen während der Bauphase und Abnahme nach erfolgreicher RBT-Prüfung Abgrenzung • Die Fachplanung wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und an den Auftragnehmer übergeben. • Die ausgeschriebenen und beigestellten Komponenten werden nach dem mechanischem Montieren und Verkabeln (durch den Auftragnehmer) vom Auftraggeber komplett in Betrieb genommen. • Elektroprüfung (DGUV3) der Geräte wird durch den AG durchgeführt. • RBT-Prüfung wird durch den AG durchgeführt. Optionale Leistungen • Tagessatz für weitere Leistungen eines „Obermonteurs“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten • Tagessatz für weitere Leistungen eines „Fachplaners“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten • Reisekosten für Vor-Ort-Einsätze dieser optional zu beauftragenden Leistungen eines „Obermonteurs“ bzw. „Fachplaners“. Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.09.2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.08.2028. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 4 Jahre begrenzt. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Durchführung und Abnahme des beauftragten Liefer-Montageumfangs, analog zur im Dokument „2. Vertragsunterlagen – Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung. Die Mengen sind in dem Dokument "2. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil", Kapitel 3.3 Abnahmemengen dargestellt: Mindestabnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 2 Geplantes Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 5 Höchst-Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 6
Der Südwestrundfunk (SWR) betreibt in seinem Sendegebiet an mehreren Standorten Regionalstudios für die lokale Berichterstattung. In den Regionalstudios wird für die Programme und Ausspielwege des SWR und der ARD gearbeitet. Für die Hörfunk-Programme SWR 4 BW und SWR 4 RP wird aus den Studios regelmäßig gesendet, z.B. mit stündlichen Regionalnachrichten. Zur aktuellen Berichterstattung gehören auch Live-Schalten für Hörfunk und Fernsehen in die ARD. In den Regionalstudios ist jeweils eine Redaktion beheimatet, die medienübergreifend organisiert ist und die klassischen Ausspielwege Hörfunk, Fernsehen und Online gleichermaßen mit Themen aus ihrem Einzugsbereich bedient. Die dort derzeit verwendeten Systeme sind jedoch veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an einen modernen Broadcast-Betrieb. Dies bedingt die Erneuerung dieser Regionalstudios basierend auf dem technischen, modularen Standardisierungskonzept, das bereits bei vorangegangenen Projekten umgesetzt wurde. Die Erneuerung der Technik soll an den Standorten Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern innerhalb des Gebäudebestandes erfolgen. Am Standort in Freiburg soll die Redaktion in einen noch zu realisierenden Neubau umziehen, welcher voraussichtlich ab 2030 nutzbar sein soll. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Lieferung, und Montage technischer Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbel zur technischen Erneuerung der Regionalstudios in Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer auch bei zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Basisfunktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen. Der Auftrag besteht aus folgenden wesentlichen Hauptleistungen: Rahmenvereinbarung • 4 Jahre maximal. • Grundlaufzeit 2 Jahre + 1 + 1 Lieferleistungen • Lieferung von mechanisch montierten und verkabelten Regionalstudios bestehend aus o Broadcast-Funktionskomponenten o Möbel o Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleineteile, Zubehör o Umfangreichen Beistellungen des Auftraggebers Dienstleistungen • Projekt- und Montagekoordination • Übernahme der Fachplanung vom Auftraggeber. Die Fachplanung enthält auch die Pläne für die Möbel. • Erarbeitung einer Montageplanung / Ablaufplanung • Koordination der Lieferung der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel, Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des AG • Verkabelung & Montage der ausgeschriebenen Hardware-Funktionskomponenten, Möbel (hier teilweise auch Umbau und Verkabelung von vorhandenen Möbeln), Kabeln, Befestigungsmaterialien, Kleinteile und Zubehör und auch der Beistellungen des Auftraggebers • Sicherstellen, dass der Auftraggeber die Elektroprüfung (DGUV3) durchführen kann (vor Gefahrenübergang) • Begleitung der RBT-Prüfung inkl. direkter Fehlerbeseitigung • Baustelle räumen und Übergabe an den Auftraggeber • Teilabnahmen während der Bauphase und Abnahme nach erfolgreicher RBT-Prüfung Abgrenzung • Die Fachplanung wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und an den Auftragnehmer übergeben. • Die ausgeschriebenen und beigestellten Komponenten werden nach dem mechanischem Montieren und Verkabeln (durch den Auftragnehmer) vom Auftraggeber komplett in Betrieb genommen. • Elektroprüfung (DGUV3) der Geräte wird durch den AG durchgeführt. • RBT-Prüfung wird durch den AG durchgeführt. Optionale Leistungen • Tagessatz für weitere Leistungen eines „Obermonteurs“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten • Tagessatz für weitere Leistungen eines „Fachplaners“ für nicht vorhersehbare Tätigkeiten • Reisekosten für Vor-Ort-Einsätze dieser optional zu beauftragenden Leistungen eines „Obermonteurs“ bzw. „Fachplaners“. Beabsichtigter Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.09.2026. Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 2 Jahren bis zum 31.08.2028. Optional soll die Rahmenvereinbarung automatisch sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, falls der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich kündigt. Die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ist auf maximal 4 Jahre begrenzt. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Durchführung und Abnahme des beauftragten Liefer-Montageumfangs, analog zur im Dokument „2. Vertragsunterlagen – Allgemeiner Teil“ beschriebenen Zeitplanung. Die Mengen sind in dem Dokument "2. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil", Kapitel 3.3 Abnahmemengen dargestellt: Mindestabnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 2 Geplantes Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 5 Höchst-Abnahmevolumen Technische Erneuerung von Regionalstudios: 6
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.