Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß den besonderen Leistungen der Anlage 12 zu §43 Abs. 4 und der Anlage 13 zu §47 Abs. 2 HOAI inkl. Fertigungsüberwachung zur Sicherstellung der qualitätsgerechten Herstellung VFT-Träger gemäß den anerkannten Regeln der Technik, für das Projekt Abbruch und Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B8)
Die Leistung der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen gemäß den besonderen Leistungen der Anlage 12 zu §43 Absatz 4 und der Anlage 13 zu §47 Absatz 2 HOAI inklusive Fertigungsüberwachung zur Sicherstellung der qualitätsgerechten Herstellung VFT-Träger gemäß den anerkannten Regeln der Technik, für das Projekt Abbruch und Ersatzneubau der Brücke Frankfurter Straße (B8) sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Im Rahmen der Gesamtbaumaßnahme "Ersatzneubau Frankfurter Straße" ist das Brückenbauwerk zu erneuern. Hierbei sind im Wesentlichen der Bestandsüberbau abzubrechen und durch zwei neue Überbauten (VFT-Systeme) zu ersetzen. Der Bestandspfeiler ist komplett, die Widerlager (WL) sind teilweise - im oberen Bereich - abzubrechen. Der Bestandspfeiler ist durch eine neue Stützkonstruktion zu ersetzen, die Widerlager sind nach Erfordernis zu ergänzen. Mit dem Bau des neuen Bauwerks sind ebenfalls die das Bauwerk flankierenden Verkehrsanlagen zu erneuern. Während der Bauzeit sind der Straßen-, Fußgänger- und der Radverkehr jederzeit aufrecht zu erhalten. Zur Aufrechterhaltung der Verkehre ist östlich des Bestandsbauwerks eine Umfahrung einzurichten, bei der Behelfsbrücken zum Einsatz kommen. Die neben dem Bestandsbauwerk geführte Umfahrung ist in der Bauphase an die bestehenden beziehungsweise bauzeitlich angepasste Verkehrsanlagen anzuschließen.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.