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Projekt-ID: #038/2025

Neubau der Grundschule "Geschwister Scholl" in 14712 Rathenow - Bekanntmachung eines Offenen Realisierungswettbewerb in zwei Phasen gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013

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14.07.25 Frist

Projektbeschreibung

Die Grundschule "Geschwister Scholl" in 14712 Rathenow soll zukünftig zu einer dreizügigen Schule ausgebaut und im Sinne einer Compartmentschule organisiert werden. Zur Kapazitätserweiterung und zur Umsetzung des Compartmentkonzeptes ist der Neubau des Schulgebäudes erforderlich. Für die Planung dieses Neubaus führt die Stadt Rathenow einen offenen Realisierungswettbewerb in zwei Phasen durch. Die Auslobung erfolgt gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 sowie der Brandenburgischen "Arbeitshilfe Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013)". Der Schulneubau soll auf dem Schulgrundstück östlich des bisherigen Schulgebäudes errichtet werden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 10.350 m² und beinhaltet neben großen Teilen des bisherigen Schulgrundstücks auch Teile der angrenzenden Straßengrundstücke der Geschwister-Scholl-Straße bzw. der Ernst-Lindner-Straße. Das Raumprogramm für den Schulneubau sieht eine Nutzfläche von insgesamt ca. 5.300 m² vor. Der Wettbewerb wurde bei der Brandenburgischen Architektenkammer unter der Nummer W2025/06 registriert.

Lose

1 Los

Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Er richtet sich an Architekten und Architektinnen sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Ingenieurinnen. Die Ausloberin erwartet von den teilnehmenden Planungsteams der ersten Phase grundsätzliche Ideenansätze zur Lösung der Wettbewerbsaufgabe. Die Entwürfe der Teilnehmenden werden nach Abgabe vorgeprüft und anschließend durch ein unabhängiges Preisgericht beurteilt. Das Preisgericht wählt aus den Teilnehmenden der ersten Phase bis zu 12 Entwürfe aus, die durch ihre Verfasser in der zweiten Phase weiter ausgearbeitet und konkretisiert werden. In der ersten Phase werden keine Preise vergeben. An der zweiten Phase teilnehmende und nicht prämierte Planungsteams erhalten eine Auf-wandsentschädigung, sofern sie eine prüffähige Arbeit einreichen. Im Ergebnis soll eine Arbeit als Sieger gekürt werden. Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens zunächst mit dem ersten Preisträger und gegebenenfalls mit allen Preisträgern nach der Vergabeverordnung (VgV) in der aktuellen Fassung zu führen.

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