Für die Durchführung von Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwertes wird eine vergaberechtliche Unterstützung zur rechtssicheren Erstellung von Vergabeunterlagen sowie Bearbeitung von rechtlichen Sachverhalten vor, während und nach Vergabeverfahren benötigt. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages (12/2025 - 11/2029) soll sichergestellt werden, dass die Vergabeverfahren flexibel und wenn nötig ebenso kurzfristig anwaltlich betreut werden. Dies beinhaltet unter anderem die Erstellung von Vergabeunterlagen, die Vorbereitung von Schreiben, die dazugehörige rechtliche Beratung, der Vergabedokumentation, rechtlicher Beistand bei Problemen mit der Vertragsdurchführung sowie die hierfür notwendigen Assistenzarbeiten seitens des Auftragnehmers. Die Leistungen aus dem Rahmenvertrag werden vom Auftraggeber schriftlich durch Einzelaufträge abgerufen. Ebenso Abrufberechtigte Behörden i. S. v. § 21 Abs. 2 VgV sind neben der BAW, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die BAW, die Behörden der WSV. Der Auftraggeber hat jedoch keine Pflicht, innerhalb des Rahmenvertrages entsprechende Leistungen abzurufen. Weitere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 12) enthalten.
Für die Durchführung von Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwertes wird eine vergaberechtliche Unterstützung zur rechtssicheren Erstellung von Vergabeunterlagen sowie Bearbeitung von rechtlichen Sachverhalten vor, während und nach Vergabeverfahren benötigt. Mit dem Abschluss des Rahmenvertrages (12/2025 - 11/2029) soll sichergestellt werden, dass die Vergabeverfahren flexibel und wenn nötig ebenso kurzfristig anwaltlich betreut werden. Dies beinhaltet unter anderem die Erstellung von Vergabeunterlagen, die Vorbereitung von Schreiben, die dazugehörige rechtliche Beratung, der Vergabedokumentation, rechtlicher Beistand bei Problemen mit der Vertragsdurchführung sowie die hierfür notwendigen Assistenzarbeiten seitens des Auftragnehmers. Die Leistungen aus dem Rahmenvertrag werden vom Auftraggeber schriftlich durch Einzelaufträge abgerufen. Ebenso Abrufberechtigte Behörden i. S. v. § 21 Abs. 2 VgV sind neben der BAW, mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die BAW, die Behörden der WSV. Der Auftraggeber hat jedoch keine Pflicht, innerhalb des Rahmenvertrages entsprechende Leistungen abzurufen. Weitere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 12) enthalten.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.