Projekt-ID: #118-25

StrB Henstedt-Ulzburg - TNW

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Projektbeschreibung

Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (ca. 4.100 Lichtpunkte). Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg während der Vertragslaufzeit durchführen. Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehören auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung, wozu der Auftragnehmer auf das landeseigene und landesweit bestehende LoRa-WAN Netzwerk in Schleswig Holstein zugreifen muss, sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen. Dem Auftragnehmer wird von der Gemeinde zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

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Gegenstand dieser Beschaffung ist die Betriebsführung der öffentlichen Beleuchtungsanlagen in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (ca. 4.100 Lichtpunkte). Der künftige Auftragnehmer soll den Betrieb, die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung, die Erneuerung und Erweiterung und den Neu- sowie Rückbau von elektrischen Straßenbeleuchtungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Henstedt-Ulzburg während der Vertragslaufzeit durchführen. Der künftige Auftragnehmer übernimmt als Betreiber die Verantwortung für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand der Beleuchtungsanlagen. Der Auftragnehmer wird zusätzlich mit anfallenden Bedarfsleistungen zur Straßenbeleuchtung beauftragt. Hierzu gehören auch die Installation und der Betrieb einer neuen Beleuchtungssteuerung, wozu der Auftragnehmer auf das landeseigene und landesweit bestehende LoRa-WAN Netzwerk in Schleswig Holstein zugreifen muss, sowie die Durchführung von Energieeffizienz-Investitionen. Dem Auftragnehmer wird von der Gemeinde zum Zwecke der Erbringung der Beleuchtungsleistung eine Nutzungsbefugnis an den für den Beleuchtungserfolg notwendigen Beleuchtungsanlagen eingeräumt, die so weit reicht, wie es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist.

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