Winterdienstleistungen an städtischen Objekten 2026 bis 2029
Bereitstellung von Winterdienstleistungen vom 15.11. bis 31.03. an städtischen Objekten auf insgesamt 34.184 m² in den nächsten drei Winterdienstsaisons 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und der aktuellen Fassung der Straßenreinigungssatzung gegen pauschale monatliche Vergütung (unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung)
Bereitstellung von Winterdienstleistungen vom 15.11. bis 31.03. an städtischen Objekten auf insgesamt 34.184 m² in den nächsten drei Winterdienstsaisons 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und der aktuellen Fassung der Straßenreinigungssatzung gegen pauschale monatliche Vergütung (unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung)
Bereitstellung von Winterdienstleistungen vom 15.11. bis 31.03. an städtischen Objekten auf insgesamt 34.184 m² in den nächsten drei Winterdienstsaisons 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und der aktuellen Fassung der Straßenreinigungssatzung gegen pauschale monatliche Vergütung (unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung)
Bereitstellung von Winterdienstleistungen vom 15.11. bis 31.03. an städtischen Objekten auf insgesamt 34.184 m² in den nächsten drei Winterdienstsaisons 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und der aktuellen Fassung der Straßenreinigungssatzung gegen pauschale monatliche Vergütung (unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung)
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.