Mit Schreiben vom 14.03.2026 wurde der Stadt Weißenthurm vom Ministerium des Inneren und für Sport mitgeteilt, dass sie mit dem Bereich Stadtkern II ab dem Programmjahr 2026 in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren-Aktive Stadt" aufgenommen wurde. Als Grundlage für ein 10 -jähriges Handlungsprogramm des Förderprogramms ist ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungsprogramm (ISEK) zu erarbeiten. Dabei sollen die Weichen für die weitere Entwicklung des Projektgebietes gestellt und konkrete Maßnahmen beschrieben werden. Diese sollen dann durch das Fördergebietsmanagement im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der Stadt nach Beantragung beim Ministerium umgesetzt werden.
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
01_631_EU_Angebotsaufforderung.pdf
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02_632_EU_Bewerbungsbedingungen.pdf
PDF • 69.1 KB
03_634_Besondere Vertragsbedingungen.pdf
PDF • 115.3 KB
04_635_ZVB.pdf
PDF • 14.8 KB
05_633_Angebotsschreiben.docx
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06_216_Nachweisliste.pdf
PDF • 146.5 KB
07_Eigenerkläung zur Eignung; sonstige Nachweise.docx
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08_Leistungsbeschreibung.docx
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09_236 Verpflichtungserklärung.docx
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10_Preisblatt.docx
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11_Informationen zur Datenschutzerhebung.pdf
PDF • 76.9 KB
12_ME 3-LTTG.docx
DOCX • 19.7 KB
12_Tariftreueerklärung.pdf
PDF • 153.9 KB
13_Eigenerklärung Russland-Sanktionen.docx
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14_Zuschlagskriterien und Wertungsmatrix .xlsx
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ANlage 1 Fördergebiet.pdf
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Anlage 2 Mustergliederung_ISEK.pdf
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Anlage 3 FNP mit Legende.pdf
PDF • 1.5 MB
Anlage 5 Stellplatzsatzung .pdf
PDF • 4.8 MB
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.