Der Landkreis Neu-Ulm beabsichtigt die Vergabe der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Landkreis entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs und der Schülerbeförderung von/nach Hause zu Förderschulen/Sonderpädagogischen Zentren sowie zu einer Schule für Körperbehinderte. Zwei Schulen liegen in Baden-Württemberg. Es handelt sich um befreiten Schülerverkehr im Sinne der Freistellungsverordnung
Lassen Sie die KI die Vergabeunterlagen analysieren und strukturierte Informationen zu Fristen, Anforderungen und Bewertungskriterien extrahieren.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.