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Projekt-ID: #MH-REFERAT_VI-2025-10207

Teilnahmewettbewerb: GGS Barbarastraße Erweiterung BEP - Generalübernehmer/ - unternehmerleistungen mit Planung ab LP 3

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03.06.25 Frist

Projektbeschreibung

Im Zuge der Bildungsentwicklungsplanung (BEP) plant die Stadt Mülheim an der Ruhr einen Neu- bzw. Erweiterungsbau an der Grundschule Barbarastraße. Die bestehende GGS Barbaraschule wird von einer 2-zügigen Schule auf eine 3-zügige Grundschule erweitert. Die abgestimmte Vorentwurfsplanung sieht einen 2-geschossigen Neubau als linearen Baukörper vor. Der Neubauriegel dockt nach Abbruch der ehem. Kita-Gebäude u. Gebäudeteil 30a an die Pausenhalle an. Der Abbruch ist auch Teil der zu erbringenden Leistung. Bruttogrundfläche: : ca. 2.398 m2 Bruttorauminhalt:: ca. 10.815 m3 Nettoflächen:ca. 1.936m2; TF ca. 95m2; VF ca. 433m2

Lose

1 Los

Die bestehende GGS Barbaraschule soll von einer 2-zügigen Schule auf eine 3-zügige Grundschule erweitert werden. Ziel ist die schlüsselfertige Errichtung des Schulgebäudes. Der Neu- / Erweiterungsbau soll, in Modulbauweise realisiert werden. Die Baustellentätigkeiten müssen auf den gleichzeitig stattfindenden Schulbetrieb abgestimmt werden. Die abgestimmte, aber nicht verbindliche Vorentwurfsplanung (LP1-2) sieht einen Neubau vor, der parallel zum bestehenden 2-geschossigen Schultrakt und an die eingeschossige Pausenhalle barrierefrei angebunden werden soll. Dafür muss das bestehende eingeschossige sanierungsbedürftige ehem. Kita-Gebäude und das Gebäudeteil 30a abgerissen werden. Für die Barrierefreiheit soll der Erweiterungsbau auf dem gleichen Niveau gegründet werden wie die Pausenhalle. Da das Gelände im südlichen Bereich ansteigt, muss das Terrain zum Neubau angeböscht werden. Die Funktionsbereiche Speiseraum mit Essenszubereitung, OGS-Räume, Schulbücherei, Gymnastikraum sowie Büroflächen für das pädagogische Personal sollen ebenerdig eingeplant werden. Im Obergeschoss können die Unterrichts-, Differenzierungs-, und Lehrmittelräume, der Mehrzweck- sowie der Sanitätsraum angeordnet werden. Das Obergeschoss wird durch 3 Treppenhäuser mit dem Erdgeschoss verbunden. In dem mittleren Treppenhaus befindet sich der Aufzug. Das Hausmeisterbüro soll zentral mit Sichtkontakt zum Schulhof liegen. Eine zusätzliche natürliche Belichtung im Flurbereich z.B. mit Dachlichtkuppeln ist gewünscht. In allen Geschossen sollen sanitäre Einrichtungen für die Schüler-/innen eingeplant werden. Alle WC-Räume sind nach VDI 6000 zu planen. Alternativ kann aus den Vorgaben ein genehmigungsfähiges Konzept erarbeitet werden. Der neue Baukörper soll in direktem Anschluss an das vorhandene Schulgebäude, konkret an die bestehende Pausenhalle, angebaut werden. Die Entscheidung über die Positionierung des Gebäudes kann im Rahmen des Entwurfs getroffen werden. Maßgeblich ist hierbei die fristgemäße Umsetzung. Bereits zu Beginn der Planung sollte für die Errichtung oder Sanierung von Gebäuden eine CO2-optimierte Baukonstruktion (graue Emission) sowie die Energieeffizienz (geplanter Gebäude Energiestandart, Energieversorgungskonzept, Anteil regenerativer Energiequellen) in Betracht gezogen werden. Entsprechende Varianten und Vorgaben sollten daher im Planungsauftrag berücksichtigt werden. Alle Elemente des Gebäudes müssen den gültigen Vorgaben der BauO NRW für Schulgebäude, den Technischen Normen, LBO, MBO, ASR, DGUV 81, den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und Verbände entsprechen. Wenn in der BauO NRW und MBO keine Angabe gemacht ist, muss mindestens in der Feuerwiderstandsklasse F30 entsprechend ausgeführt werden. Wesentliche Ziele der Stadt Mülheim (nachfolgend auch Vergabestelle) sind: • Der Neubau an der GGS Barbarastraße muss bis zum 31.03.2027 schlüsselfertig übergeben werden. • Der Auftragnehmer muss Planung und Bau übernehmen. • Da für den Neubau des Erweiterungsgebäudes nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen, ist die Gesamtwirtschaftlichkeit der Maßnahme vorrangiges Ziel der Vergabestelle. // Insbesondere kommt es im Ergebnis darauf an, dass das Gebäude nach Fertigstellung gemäß ihrer Funktionalität wirtschaftlich betrieben werden kann. Aus diesem Grund gibt die Vergabestelle in diesem Vergabeverfahren jeweils kein festes Planungs- und Baukonzept vor, sondern ermittelt das wirtschaftlichste Gesamtkonzept im Wettbewerb. Aufgrund der Vergleichbarkeit sind Mindestqualitäten gemäß Leistungsbeschreibung einzuhalten.

Vertragslaufzeit 05.10.2025 – 30.03.2027

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