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Projekt-ID: #2025-KonzVgV-70/4-001

Dauergrabgepflegtes Grabfeld: Erweiterung Heger Friedhof Stadt Osnabrück

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19.01.26 Frist

Projektbeschreibung

Seitens des Osnabrücker ServiceBetriebs (OSB) ist eine Erweiterung eines dauergrabgepflegten Grabfeldes auf dem Heger Friedhof geplant, siehe Plan. Die Erweiterung soll der bestehenden Fläche der Anlage "Ein Raum für uns" gestalterisch angeglichen werden. Bei der Planung ist zu beachten, dass keine Erdbeisetzungen im Traufbereich von Bäumen eingeplant werden dürfen. Eine würdevolle Integration bestehender Nachbargrabstellen wird erwünscht. Die Grabfelder sollen durch einen Konzessionsnehmer konzipiert, angelegt, unterhalten und betrieben werden. Voraussichtlicher Beginn des Konzessionsvertrags ist nach Zuschlagserteilung im 1. Halbjahr 2026.

Lose

1 Los

Dem Anbieter obliegen die Planung, Herstellung, Pflege und Unterhaltung des Grabfeldes auf seine Kosten. Die Nutzungsberechtigten der einzelnen Gräber haben Dauergrabpflegeverträge in Form von Treuhandverträgen mit dem Anbieter abzuschließen. Voraussetzung ist der Erwerb eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung. Gräber werden durch den OSB ausgehoben und verfüllt. Als Rahmenbedingung für die Planung, Pflege, Nutzung des Grabfeldes, für die Vergabe von Nutzungsrechten, sowie für das Aufstellen von Grabmalen, gilt die Friedhofsordnung in der jeweils geltenden Fassung. Um optimalen bürgerorientierten Betrieb und Pflege gewährleisten zu können, ist eine tägliche Vor-Ort-Reaktionszeit des Anbieters zu gewährleisten. Der Treuhänder kontrolliert die fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Die Überlassung des Grabfeldes an den Anbieter erfolgt unentgeltlich. Die Friedhofsverwaltung schließt zum Betrieb des dauergepflegten Grabfeldes einen Vertrag mit dem Anbieter. Die Vertragslaufzeit ist an die Ruhezeit des zuletzt dort Bestatteten gebunden. Eine weitere derartige Gemeinschaftsanlage mit Dauerpflege auf dem jeweiligen Friedhof erfolgt erst, wenn 2/3 der Grabplätze der aktuellen Anlage tatsächlich vergeben sind.

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