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Projekt-ID: #OBUS-SVE_2025/04

Ausbau der Oberleitungsinfrastruktur für den Oberleitungsbus - Ausbauabschnitt 4

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05.08.25 Frist

Projektbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen für den Ausbau der Oberleitungsinfrastruktur für den Oberleitungsbus im Ausbauabschnitt 4 (Zollberg) in Esslingen am Neckar einschließlich der mit dem Bau einhergehenden Anpassungen an Lichtsignalanlagen, Anlagen der Straßenbeleuchtung und tangierten Verkehrsflächen im öffentlichen Straßenraum.

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Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen für den Ausbau der Oberleitungsinfrastruktur für den Oberleitungsbus im Ausbauabschnitt 4 (Esslinger Norden) in Esslingen am Neckar einschließlich der mit dem Bau einhergehenden Anpassungen an Lichtsignalanlagen, Anlagen der Straßenbeleuchtung und tangierten Verkehrsflächen im öffentlichen Straßenraum. Der betreffende Ausbauabschnitt befindet sich am südlichen Rand des Stadtteils ES-Zollberg. Entlang der auf der Zollbergstraße (K1268) nach Norden zum Stadtteil ES-Zollberg führenden Fahrbahn sollen im angrenzenden Straßenbegleitgrün Oberleitungsmasten errichtet werden. Die Masten vom Bautyp Stahlachtkantmast werden in einem durchschnittlichen Abstand von 25 m errichtet und enden an der Bebauungsgrenze zum Stadtteil Zollberg. Im Kreuzungsbereich Zollbergstraße/Mutzenreisstraße/Jusiweg soll in die vorhandene Oberlei-tungsinfrastruktur eine neue elektromechanische Oberleitungsweiche integriert werden. Auf-grund veränderter Lastrichtungen und Zugkräfte besteht vereinzelt das Erfordernis, im Kreu-zungsbereich betreffenden Kreuzungsbereich einzelne vorhandene Oberleitungsmasten zu tau-schen oder an neuen Positionen Masten zu errichten. Soweit erforderlich, werden bei Rückbau von Oberleitungsmasten die hiervon tangierten Beleuchtungskörper der Straßenbeleuchtung an die neu zu errichtenden Oberleitungsmasten ummontiert. Die Baumaßnahme umfasst eine Län-ge von insgesamt ca. 350 m. Als Bauverfahren für die Gründung der Oberleitungsmasten kommt das Rohrgründungsverfah-ren zum Einsatz. Sollte aufgrund der Bodenverhältnisse eine Rohrgründung nicht möglich sein, so erfolgt die Gründung mittels Beton-Köcherfundamenten. Vor den Gründungsarbeiten wird grundsätzlich eine Überprüfung des Baufeldes auf Kampfmittelbelastung durchgeführt. Die durch den Oberleitungsausbau erforderlichen Eingriffe in die öffentlichen Verkehrsflächen halten sich in begrenzten Umfang. Eingriffe beschränken sich im Wesentlichen in das seitliche Straßenbegleitgrün. Nach Durchführung der Gründungsarbeiten für die Oberleitungsmasten soll die Oberfläche des Straßenbegleitgrüns bzw. geöffneter Verkehrsflächen wieder fachgerecht hergestellt werden.

Vertragslaufzeit 28.09.2025 – 30.12.2025

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