Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung in der kooperativen Form auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 76 SGB III.
Zielsetzung Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang des Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungs-platz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperations-betrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Der Auftragnehmer ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird ausschließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Der Auftragnehmer sowie die Kooperations-betriebe haben während der gesamten Vertragslaufzeit die aktuell gültigen Ausbildungs-ordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen inklusive der ggf. länderspezifischen Besonderheiten/Regelungen anzuwenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass bei vorzeitiger Lösung eines Kooperationsvertrages unverzüglich ein neuer Kooperationspartner eingebunden wird. Ziel der außerbetrieblichen Ausbildung in Kooperation mit Betrieben ist, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis übergehen sowie den Übergang in eine möglichst nachhaltige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erreichen. den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder in Gewerben der Anlage A + B der Handwerksordnung (HwO) erlangen. Im Rahmen der fortgeführten Betreuung unterstützt der Auftragnehmer die Teilnehmenden beim erfolgreichen Abschluss der betrieblichen Ausbildung und dem anschließenden Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Zielgruppe Zur Zielgruppe gehören - unabhängig von der erreichten Schulbildung - Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und einen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungs-fördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dauer der Maßnahme Die Beauftragung hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Sie beginnt am 01.08.2025 und endet am 31.07.2028.. Die Beauftragung verlängert sich für einen neuen Ausbildungsjahrgang 2026, die Beauftragung verlängert sich für einen neuen Ausbildungsjahrgang 2027,. Umfang an Plätzen/Teilnehmenden Für die außerbetriebliche Ausbildung in Kooperation mit Betrieben sind 36 Plätze vorgesehen.Die zur Verfügung gestellten 36 Ausbildungsplätze sollten möglichst eine breite Palette an Berufsfeldern abdecken. Ort Ort der Leistungserbringung ist das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden. Der Standort muss über eine geeignete Infrastruktur verfügen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV) in angemessener Zeit gut erreichbar sein. Die Räumlichkeiten müssen so ausgeschildert sein, dass sie von den Teilnehmenden gut aufzufinden sind. Der Auftragswert beträgt für den Ausbildungsjahrgang 2025 maximal 2.300.000,00 €. Der Auftragswert beträgt für den Ausbildungsjahrgang 2026 maximal 2.400.000,00 €. Der Auftragswert beträgt für den Ausbildungsjahrgang 2027 maximal 2.511.000,00 €. Der maximale Auftragswert je Ausbildungsjahrgang beinhaltet die monatlichen Aufwandspauschalen, die Summe der Ausbildungsvergütung und die Summe der Prämien
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.