Die Freie und Hansestadt Hamburg (Stadt) beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für Werbung auf Staatsgrund der FHH einschließlich der Werbung in Fahrgastunterständen (FGU) mit Wirkung ab 01.01.2027 in verschiedenen Losen neu zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in folgender Losaufteilung bzw. folgenden Dienstleistungskonzessionen: —Los 1 – Digitale Groß-Screens —Los 2 – Digitale Klein-Screens und City-Light-Poster-Vitrinen in Verbindung mit FGU —Los 3 – Digitale Groß-Säulen und City-Light-Säulen —Los 4 – Litfaßsäulen (Kultur-/Allgemein-/Ganzstellen), Klapprahmen und Bauzaunwerbung —Los 5 – Uhrensäulen
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: —Digitale Groß-Screens: bis zu 110; entweder in der Bauform neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², Querformat oder fünf (5) bis acht (8) m², Hochformat. Für die digitalen Groß-Screens gilt, dass alle aufgestellten Groß-Screens in der Bauform identisch sein müssen (alle im Quer- oder Hochformat, kein Mischaufbau). Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen digitalen Groß-Screens gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: Gegenstand der Konzession ist die Errichtung, der Betrieb und die Wartung von digitalen Klein-Screens (derzeit ca. 250 Stück, Hochformat 70“–84“) sowie bis zu ca. 1.500 City-Light-Poster-Vitrinen (CLP, 4/1-Format, Hochformat) im Stadtgebiet, vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen. Ein Teil der CLP-Vitrinen ist als Stadtinformationsanlage auszuführen. Die Errichtung zusätzlicher, digitaler Klein-Screens erfordert den Rückbau von CLP-Vitrinen im Verhältnis 1:1,5. Zusätzlich sind derzeit ca. 2.250 bestehende FGU zu betreiben und 400 neue FGU zu errichten und zu betreiben, davon mindestens 100 mit Gründach. Der künftige Konzessionär übernimmt zudem den Betrieb (Reinigung, Wartung, Instandsetzung) der derzeit vorhandenen 31 mobilen FGU. Der künftige Konzessionär tritt in bestehende Überleitungsverträge ein und übernimmt die vorhandenen Werbeträger und FGU. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: Gegenstand der Konzession ist die Errichtung, der Betrieb und die Wartung von derzeit ca. 170 digitalen Groß-Säulen (max. 1.000 mm x 3.250 mm) sowie derzeit ca. 600 City-Light-Säulen (CLS), vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen. Die Errichtung zusätzlicher, digitaler Groß-Säulen erfordert den Rückbau von CLS im Verhältnis 1:1,5. Der künftige Konzessionär tritt in bestehende Überleitungsverträge ein und übernimmt den Betrieb der vorhandenen digitalen Groß-Säulen und CLS. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben. Nebenangebote für den Fall der gemeinsamen Bezuschlagung von Los 3 und 4 sind zugelassen.
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: —Litfaßsäulen (bis 8/1-Format) bis zu 900; davon als Allgemeinstelle mindestens 750 davon wiederum als Kulturstelle mindestens 450. —Klapprahmen an Schaltschränken von LSA (DIN A1, Hochformat) bis zu 2.450; davon als Kulturstelle mindestens 1.225. —Bauzaunwerbung (Allgemeinanschlag) nach Verfügbarkeit. Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen Litfaßsäulen und Klapprahmen gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben. Es werden zudem Nebenangebote für den Fall der gemeinsamen Bezuschlagung von Los 3 und 4 an einen Bieter zugelassen.
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: —Uhrensäulen bis zu 480 (bis zu vier Werbeflächen, jeweils bis zum 4/1-Format je Uhrensäule). Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen Uhren gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.