Der Leistungsumfang der Ausschreibung beinhaltet PRÜFSACHVERSTÄNDIGENLEISTUNGEN AN AUSGEWÄHLTEN SYSTEMEN FÜR OFFSHORE-NETZANSCHLUSSYSTEME. Dieses betrifft folgende Lose: • Los 1 – Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung • Los 2 – Lüftungsanlagen und Luftaufbereitungseinrichtungen • Los 3 – Rauchabzugsanlagen und Druckbelüftungsanlagen • Los 4 – Brandmeldeanlagen • Los 5 – Löschsysteme Im Rahmen des Vertrages hat der Auftragnehmer Prüfsachverständigenleistungen sowie (vor-) und nachbereitende Maßnahmen zu erfüllen. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Prüfleistungen II-Ausschreibung Geheimhaltungsvereinbarung" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar an folgende E-Mail Adresse: wiebke.isensee@tennet.eu. Bewerbern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt, unterzeichnete NDAs an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bewerber nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bewerber noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bewerbers für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zur Teilnahmeantragsfrist zum 07.02.2025 um 12:00 Uhr, MEZ über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingegangen sein. Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen. Informationen oder Unterlagen, die nicht in Deutscher Sprache sind, muss eine qualifizierte Übersetzung beigefügt werden. Die Vergabestelle erachtet Unterschriften für den Teilnahmewettbewerb in digitaler Form(e-Signatur oder Scan) und ohne Stempel oder in Textform nach § 126 b BGB als ausreichend. Bitte beachten Sie alle auf Mercell zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sowie alle Informationen des Verfahrensleitfadens. Sollten Sie technische Schwierigkeiten haben, wenden Sie sich bitte an Mercell: Servicedesk Mercell: support-nl@mercell.com Telefon:+31 (0) 85-001 4593 Öffnungszeiten: 9:00-17:00 MEZ
siehe Losbeschreibung
Die Prüfung anBrandschutzklappen erfolgt nach -Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige(M-PrüfVO) -in Anlehnung nach den Grundsätzen für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -den in Kapitel 5.2 Los 1 aufgeführten rechtlichen und allgemeinen Prüfgrundlagen, wesentlichenNormen und aufgeführten Bewertungskriterien Auf Anfrage sind Prüfungen vor Inbetriebnahme und nachwesentlichenÄnderungen durchzuführen sowie Gutachten und technische Bewertungen (z. Bsp. Bewertung, ob Brandschutzklappen-Prüfungen auf den verschiedenenOffshore-Konverter Stationen durchgeführt werden sollen) in enger Abstimmungmit demAGzu erstellen. Die Details betreffend Art und Umfang derzu erbringenden Leistung werden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Die Prüfung anLüftungsanlagen und Luftaufbereitungsanlagen erfolgt nach -Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige(M-PrüfVO) -inAnlehnung nach denGrundsätzen für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Festlegungen als Ergebnisaus denAN-BeraterleistungenKapitel 5.1 -den inKapitel 5.3 Los 2 aufgeführtenGrundlagen der Prüfung sowie möglichenBewertungskriterien AufAnfragesind Prüfungen vor Inbetriebnahme und nachwesentlichenÄnderungen durchzuführen sowie Gutachten und technische Bewertungen zu erstellen. Einetechnische Bewertung ist diez. Bsp. Erstellung einer Planungsgrundlage mit Definitionen des möglichen Prüfungsumfang, der anzuwendenden allgemeinen und rechtlichen Prüfungsgrundlagen einschließlichNormen und Vorschriften einer Definition von Prüfungsintervallen an denLüftungsanlagen und Luftaufbereitungseinrichtungen für diejeweiligenOffshore-Konverter Stationen und den Onshore-Landstationen *** Die Details betreffend Art und Umfang derzu erbringendenLeistungwerden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Die Prüfung anRauchabzugsanlagen und Druckbelüftungsanlagen erfolgt nach -Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige(M-PrüfVO) -inAnlehnung nach denGrundsätzen für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Festlegungen als Ergebnis aus den AN-BeraterleistungenKapitel 5.1 -den in Kapitel 5.3 Los 2 aufgeführten Grundlagen der Prüfung sowie möglichen Bewertungskriterien AufAnfragesind Prüfungen vor Inbetriebnahme und nachwesentlichenÄnderungen durchzuführen sowie Gutachten und technische Bewertungen zu erstellen. Einetechnische Bewertung ist diez. Bsp. Erstellung einer Planungsgrundlage mit Definitionen des möglichen Prüfungsumfang, der anzuwendenden allgemeinen und rechtlichen Prüfungsgrundlagen einschließlich Normen und Vorschriften einer Definition von Prüfungsintervallen an den Lüftungsanlagen und Luftaufbereitungseinrichtungen für die jeweiligen Offshore-Konverter Stationen und den Onshore-Landstationen *** Die Details betreffend Art und Umfang derzu erbringenden Leistung werden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Die Prüfung anBrandmeldeanlagen erfolgt nach -Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige(M-PrüfVO) -inAnlehnung nach denGrundsätzen für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Festlegungen als Ergebnisaus denAN-BeraterleistungenKapitel 5.1 -den inKapitel 5.3 Los 2 aufgeführtenGrundlagen der Prüfung sowie möglichenBewertungskriterien AufAnfragesind Prüfungen vor Inbetriebnahme und nachwesentlichenÄnderungen durchzuführen sowie Gutachten und technische Bewertungen zu erstellen. Einetechnische Bewertung ist diez. Bsp. Erstellung einer Planungsgrundlage mit Definitionen des möglichen Prüfungsumfang, der anzuwendenden allgemeinen und rechtlichen Prüfungsgrundlagen einschließlichNormen und Vorschriften einer Definition von Prüfungsintervallen an de nLüftungsanlagen und Luftaufbereitungseinrichtungen für die jeweiligen Offshore-Konverter Stationen und den Onshore-Landstationen *** Die Details betreffend Art und Umfang derzu erbringende nLeistung werden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Die Prüfung anLöschsystemen erfolgt nach -Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige(M-PrüfVO) -inAnlehnung nach denGrundsätzen für die Prüfung technischer Anlagen entsprechend der Muster-Prüfverordnung durch bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige -Festlegungen als Ergebnisaus denAN-BeraterleistungenKapitel 5.1 -den inKapitel 5.3 Los 2 aufgeführtenGrundlagen der Prüfung sowie möglichenBewertungskriterien AufAnfragesind Prüfungen vor Inbetriebnahme und nachwesentlichenÄnderungen durchzuführen sowie Gutachten und technische Bewertungen zu erstellen. Einetechnische Bewertung ist diez. Bsp. Erstellung einer Planungsgrundlage mit Definitionen des möglichen Prüfungsumfang, der anzuwendenden allgemeinen und rechtlichen Prüfungsgrundlagen einschließlichNormen und Vorschriften einer Definition von Prüfungsintervallen an denLüftungsanlagen und Luftaufbereitungseinrichtungen für diejeweiligenOffshore-Konverter Stationen und den Onshore-Landstationen *** Die Details betreffend Art und Umfang derzu erbringendenLeistungwerden durch die Ausschreibungsunterlagen präzisiert.
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.