Mit Beschluss der Vollversammlung vom 17.12.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16852) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München unter Antragspunkt Nr. 2 das Baureferat (Auftraggeber bzw. AG) beauftragt eine vertiefte technische Machbarkeitsuntersuchung für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen im Teilbereich 1 „Graggenauer Viertel | östliches Angerviertel“ gemäß Übersichtskarte in der Leistungsbeschreibung zu erstellen und die Ergebnisse für die Entwicklung eines städtebaulichen Verkehrskonzeptes dem Mobilitätsreferat zur Verfügung zu stellen. Während der Bearbeitung müssen durch den Auftragnehmer (AN) die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und des städtebaulichen Verkehrskonzeptes miteinander kombiniert und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie entsprechend überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Neupflanzungen erfordern eine Neuschaffung von Einzelbaumstandorten und/oder Baumgräben inklusive entsprechender Substratflächen im befestigten Straßenraum (öffentliche Verkehrsfläche), deren Durchführbarkeit in dieser Machbarkeitsstudie durch den AN untersucht werden soll. Darüber hinaus muss der AN die Belange des Brand- und Denkmalschutzes während der Ausarbeitung ermitteln, berücksichtigen und abstimmen. Der Abruf und die Bearbeitung der Beauftragung zur Erstellung der Machbarkeitsstudie erfolgen in Stufen. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Stufen gliedern sich wie folgt: • Schaffung Datengrundlage • Darstellung Sparten, Ein-, Über-, Unterbauten • Prüfung von Pflanzflächen • Abgleich mit dem städtebaulichen Verkehrskonzept des MOR • Abstimmung des überarbeiteten Entwurfs • 2. Abgleich mit dem städtebaulichen Verkehrskonzept des MOR Die bereits älteren Stadtratsbeschlüsse „Freiraum M 2030“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07388) und „Freiraumquartierskonzept Innenstadt: REACT-EU…“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13427) sind bei diesen Bearbeitungen zu berücksichtigen.
Mit Beschluss der Vollversammlung vom 17.12.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 16852) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München unter Antragspunkt Nr. 2 das Baureferat (Auftraggeber bzw. AG) beauftragt eine vertiefte technische Machbarkeitsuntersuchung für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen im Teilbereich 1 „Graggenauer Viertel | östliches Angerviertel“ gemäß Übersichtskarte in der Leistungsbeschreibung zu erstellen und die Ergebnisse für die Entwicklung eines städtebaulichen Verkehrskonzeptes dem Mobilitätsreferat zur Verfügung zu stellen. Während der Bearbeitung müssen durch den Auftragnehmer (AN) die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und des städtebaulichen Verkehrskonzeptes miteinander kombiniert und die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie entsprechend überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Neupflanzungen erfordern eine Neuschaffung von Einzelbaumstandorten und/oder Baumgräben inklusive entsprechender Substratflächen im befestigten Straßenraum (öffentliche Verkehrsfläche), deren Durchführbarkeit in dieser Machbarkeitsstudie durch den AN untersucht werden soll. Darüber hinaus muss der AN die Belange des Brand- und Denkmalschutzes während der Ausarbeitung ermitteln, berücksichtigen und abstimmen. Der Abruf und die Bearbeitung der Beauftragung zur Erstellung der Machbarkeitsstudie erfolgen in Stufen. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten. Die Stufen gliedern sich wie folgt: • Schaffung Datengrundlage • Darstellung Sparten, Ein-, Über-, Unterbauten • Prüfung von Pflanzflächen • Abgleich mit dem städtebaulichen Verkehrskonzept des MOR • Abstimmung des überarbeiteten Entwurfs • 2. Abgleich mit dem städtebaulichen Verkehrskonzept des MOR Die bereits älteren Stadtratsbeschlüsse „Freiraum M 2030“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07388) und „Freiraumquartierskonzept Innenstadt: REACT-EU…“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13427) sind bei diesen Bearbeitungen zu berücksichtigen.
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Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.