Projekt-ID: #13-25-00235

Betriebsärztliche Versorgung Berlin

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Projektbeschreibung

Betriebsärztliche Versorgung Berlin

Lose

15 Lose

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

Vertragslaufzeit 31.12.2025 – 30.12.2029

Ab dem 01.01.2026 muss für den Internen Service Berlin mit der Regionaldirektion Berlin Brandenburg, den Agenturen für Arbeit (AA) Berlin Mitte, Berlin Süd, Berlin Nord inkl. Geschäfts-stellen (GSt) und den jeweiligen 11 Berliner Jobcentern (JC) die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2026; die Leistung endet zum 31.12.2029. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose.

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