Städtebaulicher Entwurf und Bebauungsplanung
Erarbeitung städtebaulicher Eckpunkte fürs Baugebiet: Als Grundlage für die Erarbeitung des Vorentwurfes ist es Aufgabe des Auftragnehmers, städtebauliche Eckpunkte zu erarbeiten. Die Eckpunkte sind in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung und dem Lenkungskreis Außenentwicklung zu erstellen. Im Rahmen einer Sitzung des Ortschaftsrates sind die Ergebnisse mit Vertretern der Ortschaft und der Verwaltung zu präsentieren, zu diskutieren und ggfs. anzupassen. Die Ergebnisse der Abstimmungen sind zusammen mit den Eckpunkten als Ergebnisbericht vorzulegen. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers, eine Beschlussvorlage für die politischen Gremien zu erstellen und die dazugehörigen Sachvorträge in den Sitzungen im Ortschaftsrat und dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung zu halten. Die Eckpunkte umfassen (die Liste ist nicht abschließend und ist im Lauf der Leistungserbringung fortzuschreiben): - Einbindung in umliegende Bebauung - Städtebauliche Kenndaten zu Dichte, Geschossigkeit, Kubatur und Typologien, Baugemeinschaftsmodelle - Grundlagen für Erschließung und Verkehr - Umgang mit dem ruhenden Verkehr, Stellplatzschlüssel - Einbindung energetischer Anforderungen auf Gebiets- und gebäudeebene - Vorgaben Freiraumkonzeption, insbes. Konzept zur Niederschlagsentwässerung im Sinne einer klimaangepassten Stadtplanung, Spielplatz und öffentliche Aufenthaltsbereiche - Dachformen - Vorgaben "Fairer Wohnen" (vgl. Handlungsprogramm) - Sonderbausteine, z.B. Flächen für die Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Tübingen mbH - Dokumentation von Flächenansprüchen durch potentielle Rückerwerber - Ein zusätzlicher Bedarf an sozialer Infrastruktur besteht voraussichtlich nicht. Diese Angabe ist in Abstimmung mit dem Fachbereich Soziales, FAB Sozialplanung und Entwicklung zu verifizieren. Erstellung des städtebaulichen Entwurfes: Zu erbringen sind zudem folgende Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 des Merkblatts Nr. 51 der AKBW sowie besondere Leistungen. In Leistungsphase 1 ist nur die Grundleistung "Beratung und Mitwirkung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf" zu erbringen. Die restlichen Grundleistungen sind durch die Vorarbeit im Leistungsbild "Erarbeitung städtebaulicher Eckpunkte" abgedeckt. In Leistungsphase 2 sind alle Grundleistungen nach Merkblatt 51 zu erbringen sowie folgende besondere Leistungen: - Durchführung eines Workshops mit dem Ortschaftsrat und Vertretern der Verwaltung zur Auswahl einer Vorentwurfsvariante zur Weiterbearbeitung. Die Konzeption des Workshops ist mit der Stadtverwaltung abzustimmen. - Die Vorauswahl der Varianten erfolgt in Abstimmung mit der Verwaltung (mind. 2 Termine). - Erstellung Massenmodelle (großzügiges Umgebungsmodell) in M 1:500 der Vorentwürfe. Dabei geht es um die Überprüfung der vorgeschlagenen Geschossigkeit, auch in Verbindung mit der gewählten Gebäudekubatur sowie der Verteilung der Typologien im Planungsgebiet - Entwässerungskonzeption "Schwammstadt" als Teil des Vorentwurfes in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Fachbüro, das vom Auftragnehmer des Leistungsbereichs 1 "Projektmanagement" beauftragt wird. In Leistungsphase 3 müssen alle Grundleistungen nach Merkblatt 51 erbracht werden, weiter präzisiert bedeutet dies u.a. die Erstellung eines genordeten Lageplans M 1:500 mit Eintragungen zu - Nachweis und Zuordnung notwendiger Stellplätze, ab 35 STP ist eine Überdachung mit PV einzuplanen - Aufteilung zwischen öffentlichen und privaten Flächen - Freiflächenstrukturkonzept inkl. erforderlicher Rettungszufahrten und realisierbarer Baumstandorte sowie Nachweis der erforderlichen Müll- und Fahrradabstellflächen in funktionaler Wohnungsnähe - Erschließungskonzeption für den Fahrverkehr, inkl. Müllentsorgung - Versickerungs- und Retentionsflächen im Sinne einer Schwammstadt Zudem sind in Leistungsphase 3 folgende besondere Leistungen zu erbringen: - Einbeziehung der Erschließungsplanung - Darstellung der städtebaulichen Kennzahlen nach Mustertabelle - Erstellung Beschlussvorlage und Sachvorträge in politischen Gremien (Ausschuss für Planung, Verkehr und Stadtentwicklung sowie Ortschaftsrat): Grundsatzbeschluss Entwurf als Grundlage für Bebauungsplan, zugleich Aufstellungsbeschluss Bebauungsplanverfahren (dieser Beschluss ist in derselben Sitzung wie der Grundsatzbeschluss zum Entwurf vorgesehen) i.V.m. Informationsveranstaltung Öffentlichkeit - Zwei exemplarische Lupen für Gebäudetypologien (keine Objektplanung) M 1:200, systemhafte Grundrissbeispiele, die den städtebaulichen Eckpunkten gerecht werden - Schnitte / Ansichten M 1:200: Notwendig sind alle Schnitte und Ansichten, die zum Verständnis der Konzeption erforderlich sind. U.a. mit Vermaßung der Geschosshöhen bzw. der lichten Raumhöhen sowie Angabe der Höhenkoten. - Darstellung der Anschlusspunkte von Straßen und anderen Verkehrswegen an private Baugrundstücke und bereits bestehende Infrastruktur - Räumliche Darstellungen, Perspektiven (wenn sinnvoll) - Erfüllungsnachweise für Anforderungen nach LBO, u.a. (Liste ist im Verlauf der Beauftragung fortzuschreiben): o Abstandsfläche o Feuerwehraufstellflächen o Zu- und Abfahrt Müllentsorgung - Aktualisierung Massenmodell auf Entwurfsstand Weitere besondere Leistungen umfassen: - Fortschreibung des städtebaulichen Entwurfes im Zuge Bauleitplanung, als Grundlage für Vermarktung - Pauschal 4 Tagessätze für zusätzliche Leistungen, die nicht durch o.g. Leistungen abgedeckt sind. Vom städtebaulichen Entwurf wird erwartet, dass dieser mit einer hohen städtebaulichen Qualität die Realisierung zukunftsweisenden Wohnungsbaus und die Umsetzung der städtebaulichen Eckpunkte ermöglicht. Der städtebauliche Entwurf muss später in genehmigungsfähige Bebauungsplanung überführt werden können. Deswegen müssen bereits in diesem frühen Stadium, die wichtigsten genehmigungsrelevanten Aspekte der Bebauungsplanung einbezogen und mitgedacht werden. Zudem sind Aspekte der Erschließung direkt mit zu berücksichtigen.
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Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.