Projekt-ID: #2024-50-2

Konzessionsvergabe für den Betrieb einer öffentlichen Alarmübertragungsanlage von Brandmeldungen im Landkreis Heilbronn

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Projektbeschreibung

Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession (§ 105 KonzVgV) an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen.

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Der Konzessionsgeber plant die Erteilung einer BMA-Konzession an einen Konzessionsnehmer für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Konzessionsnehmer erhält das ausschließliche Recht, eine öffentliche Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben sowie Teilnehmer an diese Alarmübertragungsanlage anzuschließen. Weiter muss der Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber zugelassenen Errichtern die Möglichkeit geben, dessen Technik an seine Alarmübertragungsanlage anzuschließen und zu betreiben. Diese Konzession gilt für den Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle im Landkreis Heilbronn. Die Stadt Heilbronn ist hiervon ausgenommen.

Geschätzter Wert 11.654.728 €

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