Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die thermische Vorbehandlung des in den Kläranlagen der Kläranlagenbetreiber anfallenden Klärschlamms durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat als Betreiber der Klärschlammverbrennungsanlage dann die Klärschlammasche und den kohlenstoffhaltigen Rückstand im Rahmen seiner ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Verpflichtungen - nach seiner Wahl - einer Phosphorrückgewinnung oder einer stofflichen Verwertung unter Nutzung des Phosphorgehalts zuzuführen (vgl. § 3 Abs. 2 S. 1 AbfKlärV in der ab 1. Januar 2029 geltenden neuen Fassung).Vor diesem Hintergrund schreiben die 20 Mitglieder der Einkaufsgemeinschaft diese Leistung im Rahmen einer "gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe" gemäß § 4 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 VgV in 20 Losen aus. Der Abwasserzweckverband Oberer Neckar (AZV-ON) (Abt. Klärwerke und Wasserwirtschaft, Marktplatz 1 78054 Villingen-Schwenningen) führt das Vergabeverfahren federführend im Namen und für Rechnung der 20 Kommunen und Abwasserzweckverbände durch. Nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist die Erbringung von Transportleistungen des entwässerten Klärschlamms zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und die Entwässerung der Klärschlämme. Die Beauftragung der Transportleistungen der Klärschlämme zu den Klärschlammverbrennungsanlagen und ggf. der Entwässerung erfolgen jeweils zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Vergabeverfahren. Der Auftragnehmer hat für planmäßige und außerplanmäßige Stillstandzeiten der von ihm vorgesehenen Klärschlammverbrennungsanlage(n) einen Ausfallverbund vorzuhalten. Die Einzelheiten zu den vorliegend zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der technischen Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf .
Für diese Ausschreibung liegen keine Vergabeunterlagen vor. Die KI-gestützte Dokumentenanalyse kann nur durchgeführt werden, wenn Dokumente verfügbar sind.
Noch keine Vergabeunterlagen verfügbar.
Nachweis eines zertifizierten ISMS für den gesamten Projektzeitraum.
Sämtliche Kernmitglieder müssen Deutschkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen.
Mindestens drei vergleichbare Projekte in Bundes- oder Landesbehörden in den letzten 5 Jahren.